Montag, 28. Dezember 2020

Fachmagazin Horizont: Nationenmarke Schweiz

Wie das Fachmagazin Horizont berichtet (https://www.horizont.net/schweiz/nachrichten/brand-finance-nationenranking-die-schweiz-ist-die-drittstaerkste-nationenmarke-der-welt-187188) zählt die Schweiz zu den stärksten Nationenmarken der Welt. Lediglich Deutschland und Großbritannien liegen noch davor. Auf Platz vier befinden sich die USA. Das Ergebnis wurde veröffentlicht vom Brand Finance Nationenranking. Bei den wertvollsten Nationenmarken schafft es die Schweiz allerdings nicht unter die ersten zehn.

Dienstag, 22. Dezember 2020

Wohnraumbedarf steigt in der Schweiz durch Homeoffice

Mit der Corona-Krise verändern sich die Wohnpräferenzen hierzulande. Es wird mehr Fläche in den eigenen vier Wänden benötigt. Die Etablierung des Home-Office verlangt ein zusätzliches Zimmer, der durchschnittliche Wohnraumbedarf pro Person wird von 46 m² auf 56 m² steigen, davon geht das Beratungsunternehmen IAZI aus, das seine neuesten Studien in einer virtuellen Pressekonferenz vorstellte. Denn selbst wenn die Krise überstanden ist, könnten sich 85% der Erwerbstätigen vorstellen, weiterhin von zu Hause aus zu arbeiten.

 

Quelle www.schweizeraktien.net

Donnerstag, 17. Dezember 2020

Schweiz für Fachkräfte attraktiv

Wie die Lokalzeitung Herisau24 veröffentlicht (https://herisau24.ch/articles/38759-schweiz-fuer-fachkraefte-attraktiv wurde die Schweiz laut der Vergleichsstudie World Talent Ranking der Businessschule IMD Lausanne zum fünften Mal in Folge zum attraktivsten Land der Welt für Fachkräfte gewählt – gefolgt von Dänemark und Luxemburg. Die Schweiz schaffe es, die einheimischen Talente an besten zu fördern und sei für Arbeitnehmer besonders attraktiv.

Dienstag, 15. Dezember 2020

Verschuldungsgrad von Immobilieneigentümern kaum verändert

Der Anteil an Hypotheken am Gesamtvermögen liegt im dritten Quartal durchschnittlich bei tiefen 46 Prozent. Daraus ergeben sich keine Zusatzrisiken für den Immobilienmarkt.

Details zur Zusammenstellung des MoneyPark Real Estate Risk Indexes und seinen Sub-Indizes finden Sie in der ausführlichen PDF-Publikation. Quelle moneypark.ch

Donnerstag, 10. Dezember 2020

Mehr Nachfrage nach Einfamilienhäusern

Im dritten Quartal 2020 setzte sich die Erholung des konsolidierten Angebots-Preisindexes für Einfamilienhäuser (EFH) und Eigentumswohnungen (ETW) nicht nur fort, sondern erreichte mit 163.5 Indexpunkten sogleich den höchsten Stand der letzten drei Jahre. Diese Entwicklung ist auf eine höhere Nachfrage und damit höhere Angebotspreise bei den Einfamilienhäusern zurückzuführen, welche im laufenden Jahr um zwei Prozent angestiegen sind. Die Angebotspreise von Eigentumswohnungen gaben im laufenden Jahr um durchschnittlich 0.7 Prozent nach und auch im Luxussegment beider Immobilienklassen sind leichte Preisrückgänge auszumachen. Quelle moneypark.ch

Dienstag, 8. Dezember 2020

Weltenergierat: Schweiz mit bestem Energiesystem

Wie die Plattform Punkt4 berichtet (https://punkt4.info/social-news/news/schweiz-hat-das-beste-energiesystem.html) wurde die Schweiz – wie bereits im Vorjahr – als das bestbewertete Land bezüglich seines Energiesystems ausgezeichnet. Dies geht aus einer Untersuchung des Weltenergierates hervor. Dabei punktet die Schweiz insbesondere im Hinblick auf ihren hohen Anteil CO2-freier Energieerzeugung.

Donnerstag, 3. Dezember 2020

Immobilien: In Zürich sucht man am längsten

Schweizweit findet nur gerade jeder Fünfte die passende Immobilie innert drei Monaten. 39 Prozent suchen länger als ein Jahr, davon gar 12 Prozent mehr als drei Jahre. Regional sind die Unterschiede gross. Fast die Hälfte der Käuferinnen und Käufer sucht in Zürich zwischen einem und drei Jahren. In der Genferseeregion (15%) sind es signifikant weniger. Drei Viertel der Genferinnen und Genfer finden Ihr Eigenheim innert Jahresfrist.
Geht es um die Anzahl besichtigter Objekte, schauen sich die Nordwestschweizer vor dem Kauf am wenigsten Immobilien an. Gut die Hälfte findet ihre Immobilie nach der Besichtigung von maximal drei Objekten, jeder Vierte kauft sogar die allererste Liegenschaft, die er besichtigt. Ganz anders in der Genferseeregion: Nirgendwo sonst in der Schweiz werden auf der Suche nach der Traumimmobilie so viele Objekte besichtigt. Jeder Dritte sieht sich über sechs Objekte an, jeder Fünfte sogar über zehn bevor er eine Immobilie kauft. Quelle moneypark.ch

Dienstag, 1. Dezember 2020

Zukunft des Studentischen Wohnens

 

Bis zum Jahr 2023 rechnen die JLL-Researcher schweizweit mit einer zusätzlichen Ausweitung um rund 2.200 Betten. In der Westschweiz verhalte sich der Markt weiterhin sehr dynamisch. In Lausanne werde es auf dem geplanten Campus Santé (FMEL) auch Unterkünfte für Studierende geben. In der Region Luzern seien gleich mehrere Projekte geplant, wie etwa in Luzern Süd im Schweighof Quartier (Student Mentor Foundation Lucerne) und im Quartier Nidfeld (Patrimonium). Auch in St.Gallen, in der Nähe vom Bahnhof St. Fiden, komme ein weiteres Objekt hinzu. Dass die Nachfrage in den kommen-den Jahren deutlich einbrechen wird, erwarten die Studienautoren nicht. Sie gehen davon aus, dass die im Zuge der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verhängten anhalten-den Reisebeschränkungen den Zuwachs von Studierenden aus dem Ausland abbremsen, aber nicht stoppen werden. «Das Studium an der gewünschten Ausbildungsstätte ist für viele zu bedeutend und die Berufschancen zu vielversprechend, um aufgrund von befristeter Quarantäne folgen auf eine bequemere, nähergelegene Alternative umzusatteln», so die Einschätzung der JLL-Researcher. Solange die Pandemie nicht unter Kontrolle sei, könnten Semester-starts verschoben werden, was kurzfristig zu tieferen Belegungsquoten in Studentenwohnheimen führen könnte. Gleiches gelte für die verordnete Umstellung auf Fernunterricht, welche seit dem 2. November in Kraft ist. Doch zeigten internationale Benchmarks, dass die Auslastungen spätestens mit dem Studienbeginn unverändert hoch liegen. Zudem erinnern die JLL-Researcher daran, dass Konjunktureinbrüche in aller Regel die Zahl der Studieren-den tendenziell erhöhten – denn einerseits werde es schwieriger, eine Stelle zu finden, andererseits wach-se das Bewusstsein, dass eine gute Ausbildung die Berufsperspektiven auf einem hart umkämpften Arbeits-markt erhöht – und dafür sei auch die Ausbildung an der bestmöglichen Hochschule wichtig. Zwar sei davon auszugehen, dass es im Ausbildungswesen zukünftig vermehrt möglich sein wird, aus der Distanz zu studieren. Allerdings nehme der gegenseitige Austausch, Diskussionen / Präsentationen sowie die Notwendigkeit von Studiengang bezogener Infrastruktur mit Schwer-punkt in Technik und Naturwissenschaften einen bedeutenden Bestandteil bei der Ausbildung vor Ort ein, so die Studienautoren. Da darüber hinaus eine Vielzahl der jüngeren Studierenden gerade auch die persönlichen Interaktionen am Ausbildungsort schätzten, sei davon auszugehen, dass Hochschulen ein Ort der physischen Begegnungen bleiben werden. Allerdings gehen die JLL-Experten davon aus, dass die Erfahrungen mit der Pandemie Spuren hinterlassen werden – beispielsweise in Änderungen in Verhaltensweisen, die möglicherweise auch Auswirkungen auf die bevorzugten Wohnformen haben werden. So biete eine Wohnung mit eigenem Bad und eigener Küche gegenüber Wohngemeinschaften hygienische Vorteile, stellen die Studien-autoren fest und verweisen darauf, dass Wohnkonzepte, welche diese Kriterien zu tragbaren Mietzinsen erfüllen, sich einer noch stärkeren Nachfrage erfreuen werden – sofern eine akzeptable Anbindung zum Ausbildungsstandort besteht. Quelle:  309. Schweizer Immobilienbrief

Donnerstag, 26. November 2020

Steigende Baukosten sind die Hauptsorge der Branche

Neben der Emission beschäftigen vor allem steigende Baukosten die befragten Immobilieninvestoren. Mehr als zwei Drittel von ihnen nannten dies als Hauptsorge der Branche (zum Vergleich: 2018 führten 61 Pro-zent der Umfrageteilnehmer die Baukosten als Hauptsorge an). Den grössten Anteil daran haben Arbeits- und Materialkosten mit zusammen-genommen fünf bis sieben Prozent Inflation pro Jahr. Die Folge sind hohe Preise, insbesondere bei Top-Objekten: 65 Prozent der Befragten, also beinahe zwei Drittel, stimmten der Aussage zu, dass Prime Assets überteuert seien (47% «stimme zu», 18% «stimme voll und ganz zu»). Ins-gesamt 68 Prozent der Investoren sehen daher im Development bzw. Redevelopment den besten Weg, Top-Immobilien zu erwerben (47% «stimme zu», 21% «stimme voll und ganz zu»).Interessant ist, dass die befragten Immobilieninvestoren mehrheitlich davon ausgehen, dass auch in Zu-kunft ausreichend Eigen- und Fremdkapital zur Verfügung stehen wird. Grund dafür sind insbesondere die anhaltend niedrigen Zinsen in vielen europäischen Ländern.

Quelle:  309. Schweizer Immobilienbrief 

 

 

Dienstag, 24. November 2020

Online-Plattform für Immobilienanlagen

Mit Immoday ist auf Initiative des Berufsverbands Coptis und wichtiger Akteure des Immobiliensektors ein Online-Medium für indirekte Immobilienanlagen in der Schweiz gegründet worden. Ziel ist es, die Anlageklasse populärer zu machen.

Auf der deutsch-französischen Online-Plattform sind quantitative Marktdaten, Branchennews, Informationen über Akteure des Immobiliensektors, Konjunkturanalysen und didaktische Inhalte zu finden. Weiter will Immoday die Immobilienverbriefung fördern und Partner-Lösungen anbieten.

Immobilienfonds würden sich auf nur 3% aller in der Schweiz verfügbaren Fonds belaufen, ausserdem betrage die Immobilienverbriefung in der Schweiz derzeit lediglich 3% bis 5%, verglichen mit 30% in einigen Nachbarländern, heisst es in einer Mitteilung von Immoday. Im Zeitalter der Digitalisierung wolle man genau diese Anlageklasse fördern und so zu einer Expansion des Sektors beitragen.

Das Team des neuen Online-Mediums ist in Nyon ansässig. Präsident ist Riccardo Boscardin, der seit vielen Jahren in der Immobilienbranche tätig ist und bei UBS von 2002 bis 2014 die Abteilung Global Real Estate-Switzerland leitete. Die Position des Direktors hat Marc-Henri Bujès inne, der unter anderem für die Investmentfonds-Datenbanken von Standard & Poor’s zuständig war. Als Head of Business Development fungiert Philippe Perret du Cray, der langjährig in den Bereichen Marketing und Kommunikation in verschiedenen Medien tätig ist. «Unser Ziel ist es, diese besonders attraktive Anlageklasse gerade jetzt, wo Negativzinsen und konjunkturelle Unsicherheiten Schlagzeilen machen, verständlicher zu gestalten», sagt Boscardin. (ah) Quelle: www.immobilienbusiness.ch

 

Donnerstag, 19. November 2020

Aktive Wohnpolitik in St. Gallen

Die Stadt St.Gallen will mitprägen, wie sich der Wohnbau in den kommenden Jahren entwickelt. Ziel ist das Bevölkerungswachstum, das in den letzten Jahren ausgeblieben ist. In einem partizipativen Prozess wurde eine Strategie für die Wohnbaupolitik erarbeitet.

Seit 2010 stagniert das Bevölkerungswachstum in der Stadt St.Gallen, während andere Städte gewachsen sind. Nun sollen die Potenziale der Stadt überprüft und die Wohnqualität vor allem in Umstrukturierungs- und Verdichtungsgebieten zusammen mit Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhöht werden, heisst es in der Mitteilung der Stadt St.Gallen vom Montag.

Städtische Grundstücke könnten dabei dem Markt zugeführt werden und der Realisierung beispielhafter Siedlungen dienen. Das Ziel der nun vorliegenden Wohnraumstrategie sei «eine lebenswerte und sozial durchmischte Stadt mit einem bedarfsgerechten Wohnangebot für alle Bevölkerungsgruppen».

Erarbeitet wurde das Konzept unter Federführung der Stadtplanung zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Immobilienwirtschaft sowie mit Verbänden zur Wohnraumentwicklung. Weiter sind dafür Studien und Befragungen von Fachpersonen und Instituten eingeflossen.

Der Kern sind sechs Handlungsfelder, bei denen es etwa um neue urbane Wohnqualitäten und gesellschaftliche Trends mit Stichworten wie «Wohnen im Alter», «Nachfamiliäres Wohnen» oder «Mehrgenerationenwohnungen» geht. Unter anderem soll der gemeinnützige Wohnungsbau gefördert und städtisches Bauland im Baurecht abgegeben werden.

Die Stadt will aber auch Wohnraum für Zielgruppen mit hoher Investitionsbereitschaft an Orten mit bevorzugter Lage ermöglichen. Weiter soll der Austausch und die Vernetzung gefördert werden. Quelle: fm1today.ch/sda



Dienstag, 17. November 2020

Schweizer lieben Wohneigentum

So sehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Immobile lieben, spätestens nach der Pensionierung kommt es häufig zu einer Veränderung beim Wohnen. Mehr als jede dritte Person mit Wohneigentum (36%) plant dann, die Immobilie zu verkaufen. Nicht aber in der Ostschweiz: Neun von zehn Ostschweizerinnen und Ostschweizer wollen auch nach der Pensionierung Eigentümerin oder Eigentümer bleiben. 72 Prozent wollen in der aktuellen Liegenschaft bleiben, und 15 Prozent können sich vorstellen, eine kleinere Immobilie zu kaufen. Gegenüber einer Wohnung mit altersgerechten Dienstleistungen ist man in der Zentralschweiz mit 14 Prozent am aufgeschlossensten. In der Ostschweiz spricht sich nur gerade ein Prozent für diese Wohnform aus. Quelle:moneypark.ch

Donnerstag, 12. November 2020

Steuern als Hauseigentümer reduzieren

Versuchen Sie daher, den Eigenmietwert mit abzugsfähigen Aufwendungen wie Unterhaltskosten oder Renovationen zu senken. Grundsätzlich sind nur werterhaltende Reparaturen und Unterhaltsarbeiten abzugsfähig. Dabei können Sie zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten wählen.

Planen Sie Renovationen möglichst gut. Wenn Sie Unterhaltsarbeiten gestaffelt vornehmen, können Sie den steuerbaren Liegenschaftsertrag über mehrere Jahre tiefer halten. In Zeiten ohne Sanierungen haben Sie immerhin die Möglichkeit, den Pauschalabzug geltend zu machen. Dieser beläuft sich bei maximal neun Jahre alten Häusern auf 10 % des Eigenmietwerts. Bei älteren Liegenschaften können Sie sogar bis zu 20 % des Eigenmietwerts abziehen. Wenn Renovationen anfallen, können Sie die effektiven Kosten abziehen. Ist Ihre Pensionierung bald in Sicht? Dann führen Sie – wenn irgend möglich – noch alle nötigen Renovationen während Ihres Berufslebens durch. Denn die Renovationsabzüge sind wirksamer bei einem höheren Einkommen und einem dementsprechend höheren Grenzsteuersatz.

Wertvermehrende Investitionen dürfen Sie grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Investitionen mit einem Energiespareffekt hingegen bilden in fast allen Kantonen die Ausnahme: Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Steueramt nach abzugsfähigen ökologischen Sanierungsmassnahmen.

Käufer eines Eigenheims nehmen meist eine Hypothek auf. Das hat Einfluss auf die Steuererklärung: Den Kredit selbst können Sie vom Vermögen, die Schuldzinsen vom Einkommen abziehen. Je kleiner die Hypothek durch Amortisationszahlungen wird, desto geringer fällt folglich auch der Steuerabzug aus. Bei hohen Einkommen kann es sich darum aus Steuerspargründen lohnen, die Hypothek nicht oder nicht ganz zurückzuzahlen. Eine indirekte Amortisation kann sich in einem solchen Fall anbieten. Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie Ihren Hypothekarberater die Folgen der indirekten Amortisation genau berechnen.

Eine weitere attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Säule 3a. Geld aus der dritten Säule ist steuerfrei und kann für den Erwerb oder den Neubau eines Eigenheims genutzt werden. Ebenfalls können Sie damit Rückzahlungen von Hypotheken vornehmen. Sprich: Falls Sie Ihre Hypothek indirekt durch die Säule 3a amortisieren, müssen Sie das Geld nicht versteuern. Quelle www.immoscout24.ch

Covid-19: Weniger Immobilien auf dem Markt

In der Schweiz hat das Angebot von zum Verkauf stehenden Immobilien während der Sommermonate 2020 abgenommen. Die Nachfrage ist weiterhin rege, aber es kommen weniger neue Objekte auf den Markt.

In der Zeit zwischen Juli und Oktober ist das Angebot an zum Verkauf ausgeschriebenen Liegenschaften um ein Viertel auf 20'620 geschrumpft. Ein Grund dafür sei, dass viele Liegenschaften verkauft wurden, weil mit dem Trend zu mehr Homeoffice der Fokus auf das eigene Zuhause grösser geworden sei, schreibt der Vermittler von Immobilienmaklern, Bestag, in einer am Dienstag veröffentlichten Studie.

Zudem hätten sich die Präferenzen verschoben. So wollten Eltern ein Haus mit Garten für ihre Kinder und würden daher auch längere Wege zum Pendeln in Kauf nehmen. Ein weiterer Grund für die rege Nachfrage sind die rekordtiefen Zinssätze für Hypotheken.

Weniger Liegenschaften angeboten

Ein anderer Grund ist laut Bestag, dass weniger Liegenschaften angeboten werden und oder einige gar wieder aus dem Verkauf gezogen wurden. So würden Ferienwohnungen vermehrt behalten und nicht verkauft. So wurden im Wallis, Tessin und in Graubünden, den typischen Ferienregionen, 3'200 Liegenschaften weniger zum Verkauf angeboten, was 47 Prozent des Rückganges erkläre.

Dazu komme, dass Eigentümer keine potenziell mit Covid-19 infizierte Besucher durch ihre Häuser führen wollten. Auch schätzten die potenziellen Verkäufer das Umfeld vor allem bezüglich des Preises als ungünstig ein.

Nur gerade bei 13,1 Prozent aller Immobilienverkäufe komme einer der drei am besten für das jeweilige Objekt qualifizierten Makler zum Zuge, schreibt Bestag. Das bedeute, dass bei fast 87 Prozent aller Immobilien nicht der ideale Makler verkaufe, was sich auf den Verkaufserlös negativ auswirken könne.

Das zeige, fasst Bestag die Studie zusammen, dass bisher Covid-19 noch keine negativen Folgen auf die Immobilienpreise gehabt hat. Da das Angebot knapp sei, könne man vielleicht sogar eine kurzfristige Preissteigerung erwarten. Quelle: cash.ch

 

Donnerstag, 5. November 2020

Stockwerkeigentum: Wohnung vermieten

Der Besitzer von Stockwerkeigentum ist frei, sein Nutzungsrecht selber auszuüben oder die Wohnung zu vermieten. Jedoch bleibt er der Gemeinschaft gegenüber stets verpflichtet.

Als Stockwerkeigentümer können Sie Ihre Wohnung selber nutzen oder diese einem Dritten vermieten. Das besagt das Recht zur selbstständigen Verwaltung der Sonderrechtsräume.

Möchten Sie Ihre Wohnung vermieten, gehen Sie am besten gleich vor wie der Besitzer eines Mehrfamilienhauses: Wohnung ausschreiben oder im Bekanntenkreis anpreisen, die potentiellen Bewerber zu einer Besichtigung einladen und schliesslich diejenigen aussuchen, die am besten zur Hausgemeinschaft passen.

Die Vorgaben des Mietrechts einhalten

Die Normen des Mietrechts müssen Sie anschliessend beim Aufsetzen des Vertrages zwingend beachten. Als Vermieter können Sie Vertragsdauer, Mietzins sowie Nutzungszweck der Wohnung festlegen. Vertraglich sollten Sie zudem vereinbaren, dass die Mieterschaft nicht mehr Rechte erhält, als den Eigentümern selbst zukommen.

Festlegung des Mietzinses

Für die Festlegung des Mietzinses einer Wohnung können Sie auf verschiedene Methoden zurückgreifen:

Berechnung basierend auf der kostendeckenden Bruttorendite: Für diese Kalkulation werden die Anlagekosten (Liegenschaftspreis und Hypotheken) sowie die laufenden Kosten (Kapital- und Bewirtschaftungskosten) herangezogen.

Berechnung basierend auf der Nettorendite: Dabei ist das investierte Eigenkapital, der Liegenschaftsaufwand (die Hypo-Zinsen, Betrieb, Unterhalt und Verwaltung) zu berücksichtigen.

Berechnung anhand Orts- oder Quartierüblichkeit: In diesem Fall werden verschiedene Objekte verglichen, die sich von der Grösse, dem Standorte, der Ausstattung sowie des Zustands und der Bauperiode sehr ähnlich sind.

Nebenkosten besser auslagern

Da ein Stockwerkeigentümer die Betriebskosten dank der alljährlichen Abrechnung gut kennt, sollte er die Nebenkosten aus dem Mietzins herausnehmen und eine Akontozahlung vereinbaren. Jedoch können nicht sämtliche Gemeinschaftskosten als Nebenkosten verrechnet werden.

Im mietrechtlichen Sinn fallen unter den Begriff Nebenkosten nur solche Beträge, die sich aus dem Gebrauch der Wohnung ergeben also etwa Hauswartung, Strom, Heizung und Warmwasser, Kehrichtgebühren etc. Quelle: www.immoscout24.ch





















Dienstag, 3. November 2020

Wohnen im Stockwerkeigentum

Haben Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben, übernimmt die Administration des Objektes in der Regel ein Verwalter. Er zahlt Rechnungen, schliesst Versicherungen ab und kümmert sich um die Pflege der Aussenanlagen – als Eigentümer werden Sie hier deutlich entlastet. Die genauen Aufgaben der Hausverwaltung werden von allen Stockwerkeigentümern gemeinsam in einem Verwaltervertrag definiert. Zudem wohnen mehrere Parteien im Haus. Bei einer längeren Abwesenheit gibt es immer jemanden, der Ihr Eigentum im Blick hat.

Fazit: Die Kosten für Grund und Boden verteilen sich beim Stockwerkeigentum auf mehrere Eigentümer. Im Vergleich zum Kauf eines Einfamilienhauses bieten sich hier finanzielle Vorteile. Sie erwerben das Sondernutzungsrecht an Ihrer Eigentumswohnung, die Sie Ihrem Geschmack entsprechend aus- und umbauen können. Lediglich beim Gemeinschaftseigentum entscheiden alle Stockwerkeigentümer zusammen. Nehmen Sie vor dem Kauf Einsicht in die Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen – so können Sie sicher sein, dass es keine Streitigkeiten unter den Eigentümern. Quelle: www.immoscout24.ch

 

Donnerstag, 29. Oktober 2020

Kann jeder (s)ein Haus verkaufen?

Es gibt verschiedene Modelle des Hausbesitzes: 

beim Alleineigentum gehört das Haus einer Person, sprich nur einem Ehegatten oder eingetragenen Partner. Wenn es sich bei der Immobilie um den Familienwohnsitz handelt, hat die andere Person aber ein Vetorecht beim Verkauf, auch wenn es ihr nicht gehört.

beim Miteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen, meist Ehepartner oder eingetragene Partner, zu einem festgelegten Anteil (meist 50/50). Will nur eine Person verkaufen, kann die andere vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

beim Gesamteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen gesamtheitlich, dies ist vor allem bei Erbengemeinschaften üblich. Alle Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen.

Je nach Modell gestaltet sich der Hausverkauf unterschiedlich. Im Worst-Case-Szenario können die Eigentümergemeinschaft mit einer Scheidungsklage aufgelöst und der Verkauf des Hauses gerichtlich erzwungen werden. Bei diesem Vorgehen gehen Sie allerdings das Risiko ein, dass das Haus zu einem viel tieferen Wert verkauft wird, als wenn Sie gemeinsam vorgehen, einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen und den Ertrag je nach festgelegtem Anteil oder Ehevertrag aufteilen. Finden Sie hier unsere Detailartikel zu den Themen Hausverkauf nach einer Scheidung oder Trennung sowie Hausverkauf bei einer Erbschaft

Wird die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person in Zweifel gestellt, kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Bei Personen ab 80 Jahren muss zwingend ein Arztzeugnis eingeholt werden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Bestätigt sich die Handlungsunfähigkeit, richtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft ein. Die KESB gestattet den Hausverkauf nur dann, wenn es notwendig ist, dass das Haus verkauft wird, und der Verkauf im Interesse der Person liegt. Quelle: www.immoscout24.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstag, 27. Oktober 2020

In zwei Schritten zum Immobilienkauf

Der Hausverkauf wird in zwei Schritten notariell beglaubigt. Der erste ist die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, und der zweite ist der Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Die beiden Schritte können, müssen aber nicht am gleichen Tag erfolgen. Meist überweist der Käufer am Tag der Unterzeichnung beim Notar eine Anzahlung von einem Fünftel des Kaufpreises. Der Kaufvertrag sollte die Vorweisung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank vorsehen, das vor dem Eintrag ins Grundbuch vorliegen muss. Anschliessend folgen die Schlüsselübergabe und ein allfälliger Übergabetermin vor Ort, mit der Übergabe aller Unterlagen. Dann müssen Sie nur noch an die Deklaration für die definitive Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern denken, die Sie innerhalb von 30 Tagen einreichen müssen. Quelle: www.immoscout24.ch

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Eigenheim: Durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäudeteilen

Eigenheimbesitzer haben oft Probleme, die Lebensdauer von Heizung, Dach, Fenstern oder anderen Bauteilen realistisch einzuschätzen. Informieren Sie sich frühzeitig. Mit einer durchdachten Planung sind Sie bei der nächsten Renovierung auf der sicheren Seite. Statistisch gesehen hat jedes Bauteil eine individuelle Lebensdauer und ein eigenes Alterungsverhalten. Als Eigentümer verlängern Sie durch regelmässige Pflege und Unterhaltung die Nutzungsdauer einzelner Bauteile.

Durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäudeteilen

  • Steildach: 40 bis 50 Jahre
  • Flachdach: 25 bis 30 Jahre
  • Fassade: 40 bis 55 Jahre
  • Bad: 35 bis 50 Jahre
  • Küche: 25 bis 35 Jahre
  • Innenausbau Substanz: 35 bis 50 Jahre
  • Innenausbau Oberflächen: 15 bis 30 Jahre
  • Radiatoren/Bodenheizung: 55 bis 70 Jahre
  • Heizung: 20 bis 30 Jahre
  • Elektro: 45 bis 55 Jahre
  • Fenster/Aussentüren: 30 bis 40 Jahre 
    Quelle: www.immoscout24.ch

Dienstag, 20. Oktober 2020

Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer

Ein Hausverkauf ist nicht unkompliziert. Da wollen Absprachen getroffen, Formalitäten erledigt und Kosten budgetiert werden. Als Verkäufer kommen Sie zum Beispiel nicht darum herum, sich mit der Grundstückgewinnsteuer zu befassen. Der Betrag, den Sie dafür einrechnen müssen, unterscheidet sich je nach Kanton, in dem Ihre Liegenschaft steht.

Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Grundstückgewinn. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem jetzigen Verkaufspreis. Alle Beträge, die Sie in das Haus investiert und die zu dessen Wertsteigerung beigetragen haben – für ein neues Dach zum Beispiel – werden dabei zum Kaufpreis dazu gerechnet. 

Fast in allen Kantonen gilt, dass die Grundstückgewinnsteuer umso tiefer ausfällt, je länger Sie im verkauften Haus gewohnt haben. Und wenn Sie innert einer bestimmten Frist – wiederum gemäss kantonaler Regelung, meist ein bis fünf Jahre – ein anderes Haus kaufen, können Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, bis Sie auch das nächste Haus verkaufen.

Quelle  www.immoscout24.ch

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Angebot steigt im Tessin und der Genferseeregion am stärksten

 Die Zahl der auf dem Markt angebotenen und leer stehenden Wohnungen ist dem BFS zufolge in fünf der sieben Grossregionen angestiegen, wobei die höchsten Anstiege im Tessin und der Genferseeregion (+0,42 bzw. +0,21 Prozentpunkte) registriert wurden. Nur die Grossregionen Ostschweiz und Espace Mittelland verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang (–0,08 bzw. –0,02 Prozentpunkte).

Die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer hat der Kanton Solothurn mit 3,22%; es ist der einzige Kanton über der Drei-Prozent-Marke. Hohe Leerstandsquoten stellte das BFS zudem in den Kantonen Tessin (2,71%), Aargau (2,65%) und Jura (2,52%) fest. Die tiefste Ziffer wurde im Kanton Genf registriert (0,49%). Auch in den Kantonen Zug (0,70%), Zürich (0,91%), Obwalden (0,92%) und Basel-Stadt (0,96%) sind die Leerwohnungsziffern tief.

In absoluten Zahlen ist im Kanton Waadt die Anzahl der Leerwohnungen am stärksten gestiegen – um 1.187 Wohnungen. Die meisten unbesetzten Wohnungen gab es indes im Kanton Bern mit 10.678 Einheiten. Die grösste Angebotsverknappung vermeldeten der Kanton Graubünden (–480 Einheiten) und der Kanton Schaffhausen (–218 Einheiten). Insgesamt erhöhten sich die Leerstände in 15 Kantonen, in 11 Kantonen nahmen sie ab. (ah) Quelle www.immobilienbusiness.ch

Dienstag, 13. Oktober 2020

Parkplatzangebot in den Innenstädten soll reduziert werden

Das Parkplatzangebot in den Städten sei «nachrangig» und soll «gezielt abgebaut» werden, zitieren verschiedene Medien aus dem Entwurf des neuesten Sachplans Verkehr, der unter Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) entstanden ist. Das Papier wurde in die Vernehmlassung geschickt, sie läuft noch bis am 15. Dezember 2020.

Durch konsequente Verknappung der Parkplätze am Zielort sollen ÖV, Fuss- und Veloverkehr gefördert werden, heisst es in dem Entwurf. Anstelle von Parkplätzen in Stadtzentren soll es «Verkehrsdrehscheiben» geben. Gemeint sind Bahnhöfe in Agglomerationen, die viele Parkplätze aufweisen und strassenseitig gut erschlossen sind. Dort soll künftig auf den ÖV umgestiegen werden. In seiner definitiven Fassung wird der Sachplan verbindlich sein, Behörden aller Stufen müssen ihn einhalten.

Gegen dieses Vorhaben regt sich bereits Widerstand. So sei die Stossrichtung der Vorlage nicht gewerbefreundlich, heisst es etwa beim Gewerbeverband. Zum einen werde der innerstädtische Detailhandel leiden, weil die Menschen künftig eher in die Einkaufszentren fahren würden, wo sie leicht Parkplätze finden. Auch Handwerker und Gewerbetreibende von ausserhalb, die in den Städten auf Parkplätze angewiesen seien, wären davon betroffen. Quelle www.immobilienbusiness.ch

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Wie funktionieren Hypotheken?

Damit Sie einen Hypothekarkredit beantragen können, benötigen Sie meist ein Eigenkapital von mindestens 20 % des Kaufpreises des Objekts. Eine Bank oder Versicherung leiht Ihnen dann Geld für den Immobilienerwerb. Dafür bezahlen Sie dem Finanzinstitut regelmässig Zinsen. Während Sie die erste Hypothek nicht unbedingt zurückzahlen müssen, ist die zweite Hypothek in einem vorbestimmten Zeitraum von meist 15 Jahren in Raten zu amortisieren.

Quelle Immobilienscout 

 

Dienstag, 6. Oktober 2020

Wann wird eine zweite Hypothek benötigt ?

Eine erste Hypothek deckt höchstens 65 % des Objektkaufpreises. Wenn Sie den Rest nicht vollständig mit Eigenmitteln finanzieren können, deckt eine zweite Hypothek die verbleibende Lücke. Sie muss innerhalb eines vorbestimmten Zeitraums (höchstens 15 Jahre) und sicher bis zum Ende des 65. Lebensjahres abbezahlt werden.


Donnerstag, 1. Oktober 2020

Detailhandelsimmobilien besonders stark durch die Krise betroffen

Besonders stark von der Corona-Krise betroffen ist der Detailhandel. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund und einer starken Zunahme der Konsumausgaben stehe dem bereits geschwächten Detailhandel eine harte Belastungsprobe bevor, so das IAZI weiter. Seit Jahren schon wird der stationäre Detailhandel durch die wachsende Bedeutung des Online-Handels und den Einkaufstourismus in den Grenzregionen herausgefordert. Die Experten des IAZI gehen daher davon aus, dass die Covid-19-Krise den Strukturwandel weiter beschleunigen wird. «Geschäftsliquidationen werden zu einem weiteren Angebotsüberschuss an Verkaufsflächen führen, was wiederum die Marktmieten unter Druck setzen dürfte», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Auch für den Büroflächenmarkt ist das Beratungsunternehmen nicht mehr so zuversichtlich wie noch zu Jahresbeginn. Nachdem sich Anfang Jahr noch Anzeichen einer Erholung gezeigt hätten, werde diese Tendenz nun unterbrochen. Bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktdaten sei mit einer geringeren Absorption von Büroliegenschaften zu rechnen.

Quelle  www.schweizeraktien.net

Dienstag, 29. September 2020

Restriktivere Vergaberegeln stoppen Preiswachstum bei Mehrfamilienhäusern

Bei den Mehrfamilienhäusern (MFH) war das Preiswachstum im 2. Quartal nach Angaben von IAZI mit minus 0,4% leicht rückläufig (Vorquartal: 0,8%). Dennoch stiegen die Preise auf Jahresbasis immer noch mit 2,1%, nach 4,4% im Vorjahr. «Dieser leichte Rückgang des Preiswachstums bedeutet nach meiner Auffassung, dass die restriktiveren Vergaberegeln für Hypotheken zur Finanzierung von Renditeliegenschaften nun zu der erwarteten Dämpfung des Preiswachstums geführt haben», kommentiert Donato Scognamiglio die Entwicklung. Es gebe hier noch keinen Corona-Effekt. Die Entscheidungsfindungsprozesse in der Immobilienwirtschaft seien eher «träge» oder zumindest verhältnismässig langsam. Wohnrenditeliegenschaften würden immer noch ein beliebtes Anlagevehikel bleiben, was die Nachfrage weiterhin stütze, so der Chef des Beratungsunternehmens weiter. Aufgrund dieser leicht rückläufigen Tendenz hat das IAZI eine Gesamtrendite von nur noch 0,4% für das 2. Quartal errechnet. Auf Jahresbasis lag diese Rendite, die sich aus der Netto-Cashflow-Rendite und der Wertsteigerung zusammensetzt, immer noch bei 5,3% (Vorjahr: 7,7%). Quelle  www.schweizeraktien.net

Donnerstag, 24. September 2020

Welche Unterlagen zum Finanzierungsgespräch

Zum Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

Persönliche Unterlagen 

Pass oder Identitätskarte Aufenthaltsbewilligung (A, B oder C) - selbst

Betreibungsauskunft (nicht älter als sechs Monate) - Betreibungsamt/Notar/Verkäufer

Einkommensnachweis: Lohnausweis (nicht älter als zwei Jahre) und/oder Kopie der aktuellen Steuererklärung inkl. Einlageblätter -Arbeitgeber und selbst

Nachweis über die eigenen Mittel: Pensionskassenausweis mit Freizügigkeitsguthaben - Pensionskassenreglement Kontoauszüge Depotauszüge Pensionskasse Banken Vorsorgestiftung

Versicherungspolicen: Lebensversicherung, Risikoversicherung, Rente bei Erwerbsunfähigkeit - Versicherung

Kantonale Bewilligung zum Grundstückerwerb bei Personen im Ausland - Kanton

Evtl. Vollmacht zur Einholung von Auskünften - selbst/Notar

Evtl. Zusammenstellung der Ausgaben für feste Verpflichtungen (z.B. Leasing, Alimente…) - selbst

Für Selbständigerwerbende: Bilanz und/oder Erfolgsrechnung inkl. Revisionsstellenbericht (nicht älter als drei Jahre) - Treuhänder

Für Selbständigerwerbende: Nachweis Vorsorgesituation - Versicherung/Bank 

Quelle: www.immoscout24.ch


Dienstag, 22. September 2020

Vor dem Kauf eines Grundstückes unbedingt einen Architekten zu Rate ziehen

Wer sich in der Schweiz auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück macht, merkt bald: So einfach ist das nicht. Grundstücke an schönen Lagen sind rar und der Weg durch den administrativen Dschungel lang.

Vor dem Kauf eines Grundstückes unbedingt einen Architekten zu Rate ziehen.

Mit Hilfe des Architekten überprüfen, ob der Preis für das Bauland angemessen ist. Im Idealfall informieren Sie sich über die Grundstückspreise in derselben Gegend und vergleichen.

Beachten Sie unbedingt die Bauauflagen wie bebaubare Fläche, zulässige Geschosszahl, Abstände zu den Nachbarn, Dachform etc., um nicht nachträglich zu erfahren, dass Sie Ihr Vorhaben gar nicht realisieren können.

Die Bodenbeschaffenheit sollte vor Baubeginn überprüft werden. Oft kommen Altlasten zum Vorschein oder der Grundwasserspiegel ist zu hoch, was zu massiven Problemen beim Bau und anschliessenden Leben im Haus führen kann.

Ebenfalls unbedingt die Anschlussmöglichkeiten an öffentliche Werkleitungen wie Strom, Wasser, Gas und Entwässerung abklären. Sind diese nämlich noch nicht vorhanden wird es extrem teuer.

Jedem Grundstück sein Grundbuchblatt

Für jedes Grundstück im juristischen Sinne besteht ein separates Grundbuchblatt. Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich. Dort sind alle Rechte und Lasten an Grundstücken mit genauer Lage, Grösse, Nutzung des Grundstücks, Eigentümer und Belastungen wie Hypotheken, Wegrechte etc. eingetragen.

Für die Abklärung der Überbauungsmöglichkeit eines Grundstückes sind die Katasterunterlagen unerlässlich. Für die Bestimmung von Grenz- und Gebäudeabständen muss immer die aktuellste Katasterkopie verwendet werden.

Quelle: www.immoscout24.ch

Donnerstag, 17. September 2020

Geerbte Immobilie verkaufen?

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, steht vor einer grossen Entscheidung. Wenn Sie die Liegeschaft nicht selber nutzen wollen, bleiben Ihnen zwei Möglichkeiten: Vermieten oder Verkaufen.

Unterschiedliche Argumente

Bei der Beantwortung der Frage, für welche der beiden Optionen Sie sich entscheiden sollten, gibt es zwei zentrale Argumente.
  • Persönliche Bedürfnisse
    Einerseits spielen die persönlichen Bedürfnisse und Pläne eine entscheidende Rolle. Wenn Sie beispielsweise das Haus oder die Wohnung künftig einmal selber bewohnen möchten, so sollten Sie versuchen daran festzuhalten – und sich für die Vermietung entscheiden.
  • Finanzielle Bedürfnisse
    Andererseits ist die finanzielle Situation, in der Sie sich befinden, relevant. Sollten Sie Schulden haben, kann der Verkauf notwendig sein. Zudem könnten je nach Verwandtschaftsgrad beträchtliche Erbschaftssteuern auf Sie zukommen, die zu einem Verkauf zwingen.
    Auch für eine Erbengemeinschaft, bei der keine Partei die anderen ausbezahlen kann, kann der Verkauf zweckmässig sein.

Was kommt bei einer Erbschaft auf mich zu?

Wer mit der geerbten Immobilie so wenig wie möglich zu tun haben möchte, sollte diese verkaufen. Das bedeutet zwar kurzfristig einen grossen Aufwand. Und es kommen Kosten für den Notar und eventuell einen Makler hinzu. Dafür ist man nach dem Verkauf von dieser Last befreit.
Bei der Vermietung kommt deutlich mehr Arbeit auf Sie zu, sofern Sie nicht auf eine kostenpflichtige Liegenschaftsverwaltung zurückgreifen wollen. So müssen Sie sich darum kümmern, wenn die Heizung ausfällt oder die Isolierung erneuert werden muss. Und Sie müssen neue Mieter suchen oder auswählen, wenn ein Wechsel ansteht. Auch tragen Sie die entstehenden Kosten und den Mietzinsausfall, wenn Haus oder Wohnung leer stehen.
Quelle  immoscout24.ch

Dienstag, 15. September 2020

Wohnungs- vs. Hauskauf

Die Angebotspreise von Eigentumswohnungen sind seit Anfang 2016 gestiegen, während die Preise für Einfamilienhäuser stabil geblieben sind. Diese Preisentwicklungen seien vor allem aufgrund der unterschiedlichen Nachfrage zu erklären, sagt Martin Waeber. Eigentumswohnungen seien heutzutage besonders attraktiv, da „die Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor in städtischen Regionen leben möchte, in denen Wohneigentum meist in Form von Eigentumswohnungen vorhanden ist.“ Zudem seien Eigentumswohnungen preislich tendenziell tiefer angesetzt als Einfamilienhäuser und deshalb auch für Haushalte mit kleinerem Budget erschwinglich.
Obwohl die Anschaffungskosten für eine Eigentumswohnung meist geringer sind als für ein Einfamilienhaus, zeigt sich beim Betrachten der Quadratmeterpreise ein anderes Bild. Schweizweit liegt der Preis für einen Quadratmeter Nettowohnfläche für Stockwerkeigentum bei nahezu 7150 Franken. Bei einem Einfamilienhaus kostet ein Quadratmeter Nettowohnfläche 5993 Franken. Dies zeigen die Zahlen des Swiss Real Estate Offer Index (Mai 2016). Somit lässt sich sagen, dass die Anschaffungskosten und damit die Eigenkapitalanforderung für ein Einfamilienhaus zwar höher sind als bei einer Eigentumswohnung, man aber für gleich viel Geld wie bei einer Eigentumswohnung mehr Platz erhält.

Donnerstag, 10. September 2020

Hausverkauf mit Makler – ja oder nein?

Die meisten Immobilien werden in der Schweiz über einen Makler verkauft. Die Frage, ob Sie den Verkauf Ihres Hauses selber managen oder einem Makler übertragen möchten, liegt aber ganz bei Ihnen. Es gibt mehrere Dinge, die Sie bei der Entscheidung in Betracht ziehen sollten. 

Was ein Makler für Sie tun kann

In aller Kürze: mit einem Makler engagieren Sie einen Vermittler zwischen Ihnen und dem Käufer – einen Vermittler mit grossem Fachwissen, der für Ihre Interessen und Wünsche einsteht. Ein guter Makler kann…
  • dank grosser Erfahrung und Verhandlungsgeschick einen guten Verkaufspreis erzielen
  • eine professionelle Verkaufsdokumentation erstellen
  • das Verkaufsobjekt effizient vermarkten (zum Beispiel mithilfe einer eigenen Datenbank)
  • Sie als Verkäufer im gesamten Prozess beraten, auch in rechtlichen Fragen
  • die Besichtigungen durchführen
  • Ihnen viel Zeit und Aufwände sparen
  • kritischen Fragen und Forderungen der Kaufinteressenten kompetent begegnen 


Dienstag, 8. September 2020

Kann ich Stockwerkeigentum einfach verkaufen?

Als Stockwerkeigentümer können Sie grundsätzlich selbst über den Verkaufszeitpunkt ihrer Wohnung bestimmen. Es ist jedoch möglich, dass im Begründungsakt, in einer späteren vertraglichen Vereinbarung oder im Stockwerkeigentümer-Reglement ein Vorkaufsrecht und/oder ein Einspracherecht festgehalten ist. Damit könnten sich die anderen Stockwerkeigentümer gegen den Verkauf wehren. Damit das Vorkaufs-/Einspracherecht zur Geltung kommt, muss es allerdings zwingend mindestens im Grundbuch stehen.

Donnerstag, 3. September 2020

Hausbau: Wie findet man den passenden Architekten

Wer ein individuelles Haus baut, braucht in aller Regel einen Architekten. Doch wie geht man bei der Suche am besten vor? Und wie berechnet sich die Höhe seines Honorars?
Der Hausbau ist ein grosser Schritt, der viel Planung voraussetzt. Bis das Traumhaus steht, vergehen Monate. Und in dieser Zeit ist man auf die gute Zusammenarbeit mit dem Architekten angewiesen.

Empfehlenswert ist die Suche mittels Online-Verzeichnissen. Eine nützliche Liste von Architekten in der Schweiz bietet etwa der Schweizerische Ingenieur und Architektenverein (SIA). Sinnvoll ist die Wahl eines Architekten aus der näheren Umgebung, da dieser bei Bedarf auch kurzfristig persönlich auf der Baustelle sein kann, um Unklarheiten oder Probleme zu beseitigen.
Referenzen einholen
Die Suche mittels Online-Datenbanken wird in der Regel eine sehr grosse Anzahl Ergebnisse liefern. Um bei einer breiten Palette den passenden Architekten zu finden, sollten Sie sich erst einmal deren Referenzobjekte anschauen.
Diese können Sie teilweise online einsehen oder aber bei den Architekten einfordern. So stellt sich schnell heraus, ob Ihnen der Baustil des jeweiligen Architekten zusagt.
Frühere Kunden konsultieren
Auch sollten Sie bei Architekten in der engeren Auswahl nach Kontakten zu früheren Bauherren fragen. Genieren Sie sich nicht und fragen Sie diese, ob die Zusammenarbeit mit dem Architekten zufriedenstellend war.
Fragen Sie etwa:
War der Architekt jeweils gut erreichbar?
War seine Beratung hilfreich?
Ging er auf Wünsche und Anregungen ein?
Hat er sich an das Budget und den Zeitplan gehalten?
Wo lagen die Stärken und Schwächen des Architekten?
Gab es Schäden oder Mängel?
Aufs Bauchgefühl hören
Daneben sollten Sie den näheren Kontakt zu den Architekten suchen. Rufen Sie an und arrangieren Sie ein Treffen. So finden Sie schnell heraus, ob Sie mit dem Architekten auf derselben Wellenlänge sind und ob Sie ihm vertrauen. Ausschlaggebend ist letztlich Ihr Bauchgefühl.
Honorar einberechnen
Das Honorar eines Architekten hängt meist von den Baukosten ab. Als Daumenregel kann man von einem Honorar von 10 bis 15 Prozent der Baukosten ausgehen. Bei kleinen Aufträgen kann es auch mal mehr sein. Gesetzliche Vorgaben gibt es diesbezüglich nicht. Deshalb hat die SIA eine Leistungs- und Honorarordnung aufgestellt, die im Architektenvertrag als verbindliche Basis aufgeführt sein sollte.






Dienstag, 1. September 2020

Einspruch gegen Bauvorhaben


Wird in Ihrer Nachbarschaft gebaut? Nur wenn das Bauvorhaben Ihr eigenes Grundstück sehr stark beeinträchtigt, haben Sie Anrecht auf Einspruch. Um sich gegen bauliche Nachteile zu wehren, brauchen Sie gute Gründe.
Ihr Nachbar hat vor zu bauen. Der neue Anbau würde allerdings Ihre Sonnenecke im Garten zum Schattenloch machen. Wie müssen Sie bei einem Einspruch gegen das Bauvorhaben vorgehen?
Eine Baubewilligung anfechten
Wissen Sie konkret von einem Bauvorhaben in Ihrer Umgebung, müssen Sie innert 20 Tagen bei der Baubehörde schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangen. Verpassen Sie die Frist, ist auch ein späterer Einspruch nicht möglich.

Zu diesem Zeitpunkt können Sie auch entscheiden, ob Sie gegen das Bauvorhaben schon Einwände vorbringen wollen. Ob man zu einem Einspruch wirklich legitimiert ist oder nicht, spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle.

Die zuständige Baubehörde prüft schliesslich alle rechtlich massgebenden Sachverhalte. Sei dies die Immissionen des Bauvorhabens, der Schattenwurf oder der Lichtenzug usw. 
Wichtig: Bevor Sie gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft vorgehen, sollten Sie sich gründlich über allfällige Kosten informieren. Einspruchs-, Verfahrens- und Anwaltkosten können ganz schön ins Geld gehen. Zudem: Eine Beschwerde dauert relativ lange.
Wann ist mein Einspruch berechtigt?
Berechtigt zur Beschwerde ist man einerseits, wenn eine «hinreichend enge räumliche Beziehung» zum Baugrundstück besteht. Heisst im Klartext: Das geplante Objekt darf nicht zu weit weg sein.

Andererseits müssen Sie nachweisen, inwiefern Sie eine Baubewilligung unmittelbar und intensiver als irgendwelche Dritte betrifft. Auch wenn Sie zur Beschwerde berechtigt sind, kann es sein, dass Sie keine Befugnis zur Beschwerde haben. In diesem Fall verfügen Sie über kein aktuelles Rechtschutzinteresse: Darunter versteht man den praktischen Nutzen, den Ihnen die erfolgreiche Einsprache oder Beschwerde eintragen würde.
Der Einzelfall ist entscheidend
Doch am Schluss ist immer der Einzelfall entscheidend. So reicht in der Praxis die allgemeine Behauptung nicht aus, das Bauvorhaben passe nicht in die Umgebung. Vielmehr müssen Sie konkret darlegen, warum das Vorhaben die unmittelbare Nachbarschaft stört.
So erfahren Sie, wo gebaut wird
Wenn Sie wissen wollen, ob in der Nachbarschaft bald gebaut wird, erkundigen Sie sich am besten bei der lokalen Baubehörde über die Bauzonen und allfällige Quartierpläne. Von geplanten Vorhaben erfahren Sie insbesondere durch das Ausstecken (Visierung) der Projekte. Dadurch erhält man eine Idee über das Volumen des Bauvorhabens. Grössere Bauvorhaben müssen zudem öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden.
Wer regelt das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 679 und 684 ff. geregelt. Diese Vorschriften grenzen die Freiheiten der Nachbarn gegeneinander ab und ermöglichen so ein geordnetes Zusammenleben.
Im Bereich des Bauens hat das ZGB jedoch kaum mehr Bedeutung. Heute regeln dies kantonale und kommunale Baurechtsordnungen. Darin sind auch die Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände oder über das Erstellen von Mauern oder Zäunen enthalten.