Dienstag, 30. März 2021

Baugesuch und Baubewilligung

Brauche ich eine Baubewilligung? Ob Sie für eine bauliche Veränderung an Ihrem Haus oder Grundstück eine Baubewilligung benötigen, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde, wo sich das Grundstück befindet. Erkundigen Sie sich frühzeitig.

Ganz sicher müssen Sie ein Baugesuch einreichen, wenn Sie einen Neubau planen.

Sie möchten Einsprache gegen ein Baugesuch erheben? Nach Eingabe des Baugesuchs beim Bauamt der Gemeinde wird das Gesuch geprüft und anschliessend öffentlich bekannt gemacht. Diese Veröffentlichung informiert über die Fristen für eine allfällige Einsprache und über das Bauvorhaben selbst. Wenn ein Projekt öffentliche oder private, insbesondere nachbarliche Interessen verletzt, können Sie während dieser Zeit Einsprache gegen das Bauprojekt machen. Wie genau vorzugehen ist, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde. 

Donnerstag, 25. März 2021

Entwicklung der Schweizer Immobilienanlagen

Mit Blick auf die Entwicklung der kotierten Schweizer Immobilienanlagen könnte man meinen, die Corona-Krise und die Folgen des wirtschaftlichen Abschwungs hielten sich im Real Estate-Sektor in Grenzen. Der Eindruck täuscht: Zwar zeigt sich der Markt für selbstgenutztes Wohneigentum als sehr robust, doch auf dem Mietwohnungs- und Büroflächenmarkt hinterlässt die Pandemie Spuren; für die Segmente Retail und Hotels sind die Aussichten düster, dies längst nicht nur in der Schweiz. Die Corona-Krise verändere das Gesicht von Städten und Gemeinden, berichten Marktbeobachter in Deutschland und verweisen auf den zuletzt massiven Anstieg von Anträgen zur Änderung der genehmigten Nutzungsart von Gebäuden. Am häufigsten gehe es dabei um die Nutzungsänderung von Büro- in Wohnraum; doch auch viele Betreiber von Diskotheken und Clubs versuchten, aus ihren Räumlichkeiten eine Bar oder ein Restaurant zu machen, um ihre Türen, auch bei eingeschränkter Besucherzahl wieder für Gäste öffnen zu können – eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Ähnliche Entwicklungen gibt es in der Schweiz: So wurde jüngst ein Hotel am Zürcher Flughafen zu einem Co-Living-Projekt umgebaut, weitere Projekte sollen folgen. Quelle: Immobilienbusiness

Dienstag, 23. März 2021

Neue Immobiliensegmente gefragt

Die Corona-Krise bleibt nicht ohne Folgen für Immobiliennutzungen und Investmentstrategien. Am deutlichsten zeigt sich dies aktuell bei Hotels sowie Detailhandels-und Gastronomieflächen, doch auch bei den Büroflächen ist fraglich, ob sie in dem Umfang und an den Standorten, an denen sie heute gebaut werden, künftig die Nachfrage treffen. Zumal das pandemiebedingt in Mode gekommene Homeoffice nicht nur eine Notlösung ist, sondern in Teilen wohl auch in der Welt nach Covid 19 beibehalten wird – und die Leerstandquoten tendenziell steigen.  Anlageentscheidungen zu treffen, wird schwerer. Die Unsicher-heit nimmt zu  – auch wenn die Pandemie für Gewissheit gesorgt hat, dass mit nennenswerten Leitzinserhöhungen mittel- bis längerfristig nicht zu rechnen ist, Immobilieninvestments damit alternativlos bleiben und sich noch mehr Kapital auf den Immobilienmärkten um-sieht. Dabei rücken seit Jahren immer neue Immobilientypen in den Fokus. Logistikimmobilien, um die um Sicherheit bemühte Anleger noch vor nicht allzu langer Zeit einen grossen Bogen machten, gelten heute als etablierte und begehrte Assetklasse; inzwischen nehmen Anleger sogar Spezialimmobilien ins Visier, beispielsweise Datacenter – und seit neuestem auch Life Science Gebäude. Quelle: www.immobilienbusiness.ch

Donnerstag, 18. März 2021

Erwerb von Ferienimmobilien durch Ausländer

Die Ausnahmeregelung von der Lex Koller,  die  den  Erwerb  von  Ferienimmobilien durch Ausländer in der Schweiz einschränkt, wurde für Andermatt  Swiss  Alps  (ASA)  um  zehn  Jahre   verlängert.   Der   Bundesrat   hat  die  Befreiung  von  der  Bewilligungspflicht   auf   Gesuch   hin   bis   Ende   2040   angesetzt.   Andermatt   Swiss Alps begrüsst den Entscheid: «Dieser Schritt erlaubt es dem Unternehmen,  die  Destination  Ander-matt  Swiss  Alps  im  vorgesehenen  Umfang zu realisieren und die wirtschaftliche Entwicklung der Region weiter zu stärken.» Auch  die  Kantonsregierung  von  Uri  zeigt  sich  erfreut,  da  das  Tourismusprojekt als Wirtschaftsmotor in der Region gilt. Bisher wurden rund 1.000  neue  Arbeitsplätze  geschaffen. Zuvor hatte der Kanton Uri rund 1.400 Arbeitsplätze verloren, vor allem   Bundesarbeitsplätze   von   Armee und SBB. Im  Corona-Jahr  hat  der  Kanton  Uri  50.000    Übernachtungen    weniger    verzeichnet  als  noch  2019.  In  Andermatt fiel der Rückgang geringer aus   als   im   Unterland.   Insgesamt   gab  es  im  Kanton  Uri  im  vergangenen  Jahr  rund  250.000  Hotelübernachtungen,   ein   Minus   von   16,4   Prozent   gegenüber   dem   Vorjahr.   Nach  Zahlen  des  Bundesamtes  für  Statistik  (BSF)  wurden  in  der  Ferienregion  Andermatt  rund  180.000  Übernachtungen  in  der  Hotellerie  (exkl.  Parahotellerie)  gezählt,  das  sind  5  Prozent  weniger  als  2019.  Laut  Thomas  Christen,  Tourismusdirektor   der   Andermatt-Urserntal   Tourismus  GmbH,  sind  im  Dorf  An-dermatt  die  Logiernächte  lediglich  um  0,5  Prozent  gegenüber  Vorjahr  zurückgegangen.    Die    Gemeinden    Spiringen  und  Unterschächen  ver-zeichneten entgegen dem Trend sogar eine Zunahme der Logiernächte im einstelligen Prozentbereich.  Quelle: Immobilienbrief

Dienstag, 16. März 2021

Corona-Krise: Grundstückspreise geraten unter Druck

Am 8.3.2021 debattierte der Nationalrat über die Revision des Covid-19-Gesetzes und damit verbundene Nachtragskredite zum Budget 2021. Zu den beschlossene Massnahmen zählt eine Verschärfung der Lex Koller.

Der Hintergrund: Eine Mehrheit im Nationalrat sieht Anzeichen dafür, dass die Grundstückspreise aufgrund der Corona-Krise unter Druck geraten könnten und stimmte einem Antrag zu, welcher – wie die zuletzt von der RK-S abgelehnte Parlametarische Initiative 21.400 – die Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller bis zwei Jahre nach Beendigung der besonderen oder der ausserordentlichen Lage gemäss Epidemiengesetz auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen möchte.

Um zu verhindern, dass ausländische Unternehmen Grundstücke von notleidenden Schweizer Unternehmen übernehmen, sollen solche Verkäufe für zwei Jahre nach Ende der besonderen oder ausserordentlichen Lage bewilligungspflichtig werden.

Der Nationalrat stimmte dieser Änderung der «Lex Koller» zu – mit 113 zu 80 Stimmen bei einer Enthaltung. Das Gesetz geht nun zurück an den Ständerat. Quelle: www.immobilienbusiness.ch

Donnerstag, 11. März 2021

Wann spricht man von einer Immobilienblase?

Bei einer Immobilienblase werden Immobilien zu überhöhten Preisen gehandelt, d. h. die Immobilienpreisinflation lässt sich nicht mehr durch Faktoren wie erhöhte Nachfrage, steigende Einkommen und Bevölkerungszahl erklären. Platzt die Spekulationsblase schliesslich, fallen die Immobilienpreise rapide. Infolge eines überhitzten Marktes kann es zu einer Immobilienblase kommen. Dabei steigen die Immobilienpreise unverhältnismässig schnell und stark im Vergleich zu anderen Wirtschaftsfaktoren. Trotz immer höherer Preise werden Immobilien weiter gekauft. Auf dem Immobilienmarkt in der Schweiz finden gerade Objekte in städtischen Lagen innert kürzester Zeit einen Käufer. Die grosse Nachfrage trifft auf dem Immobilienmarkt auf ein begrenztes Angebot – und schon bläht sich die Blase weiter auf. Immobilienblasen entwickeln sich meist örtlich begrenzt, konzentrieren sich also auf bestimmte Städte oder Regionen. Sobald die Überbewertung der Grundstücke ihren Höchststand erreicht hat und die Blase platzt, wendet sich das Blatt: Jetzt dreht sich die Preisspirale in die andere Richtung und Liegenschaften verlieren innerhalb kurzer Zeit stark an Wert. Ein Risiko ist die Immobilienblase insbesondere deshalb, weil viele Immobilien durch eine Hypothek finanziert werden. Ein Crash kann auch die Banken empfindlich treffen.

Eine Immobilienblase ist eine Sonderform der Spekulationsblase, wie sie auf den Finanzmärkten seit Jahrhunderten immer wieder entsteht. Solche Blasen entwickeln sich immer dann, wenn Käufer deutlich überhöhte Preise bieten, um den Zuschlag für ein bestimmtes Gut zu erhalten. Quelle: immoverkauf24.ch

Dienstag, 9. März 2021

Gefahr einer Immobilienblase lässt sich eindämmen

In der Schweiz und in vielen anderen Ländern hat die globale Banken- und Finanzkrise bereits einige Veränderungen mit sich gebracht. Eindämmen lässt sich die Gefahr einer Immobilienblase unter anderem durch die folgenden Massnahmen:

  • Striktere Vergabekriterien bei der Bewilligung von Hypotheken können dazu beitragen, dass sich die Anzahl von «faulen» Krediten senken lässt. Kreditinstitute müssen verstärkt prüfen, ob ein Kaufinteressent sich die Finanzierungen für die Wunschimmobilie tatsächlich leisten kann.
  • Für Hypotheken sollten Obergrenzen gelten, die den Wert der Immobilie berücksichtigen. Auch ist es sinnvoll, Mindestgrenzen für Eigenmittel festzulegen. Darüber hinaus sollte die Laufzeit für die Rückzahlung eingeschränkt werden.
Ein schrittweises Anheben des Zinsniveaus kann bewirken, dass weniger Hypotheken aufgenommen werden und damit die Nachfrage langsam sinkt. Quelle: immoverkauf24.ch

Donnerstag, 4. März 2021

EU-Bürger in der Schweiz: Rechtliche Grundlagen und Finanzierung beim Immobilienkauf

Als EU-Bürger, der in der Schweiz gemeldet ist, ist man rechtlich einem Schweizer Bürger defacto gleichgestellt und kann ohne Weiteres Grund und Immobilien erwerben und verkaufen. Da der Kaufpreis in der Regel nicht ohne Kredit gestemmt werden kann, sollten die Bedingungen der Kreditinstitute genau verglichen werden. Üblich ist eine 20-Prozent-Finanzierung. Dabei bringt der Käufer 20 Prozent des Kaufpreises als Eigenkapital mit und nimmt einen Kredit über die restlichen 80 Prozent auf, während die Immobilie bei der Bank als Sicherheit fungiert.

Anders als in Deutschland wird zum Eigenkapitalanteil nicht nur frei verfügbares Erspartes gezählt. Zur Hälfte kann der Eigenbetrag beispielsweise auch aus Rücklagen zur Altersversorgung bestehen. Quelle: immowelt.de

Dienstag, 2. März 2021

Ausweitung der Lex Koller auf gewerbliche Immobilien abgelehnt

Mit einer knappen Mehrheit hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine vorübergehende Ausweitung der Lex Koller auf gewerblich genutzte Immobilien vorsah.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) sieht keine Anzeichen dafür, dass kapitalkräftige ausländische Unternehmungen von der gegenwärtigen Krise profitieren und sich durch den Kauf von schweizerischen Unternehmen günstig deren Betriebsliegenschaften sichern könnten.

Mit 7 zu 6 Stimmen hat die RK-S auf ihrer jüngsten Sitzung eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), knapp abgelehnt.

Die RK-N hatte an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für eine Initiative gestimmt, mit der eine Verschärfung der Lex Koller beabsichtigt war: Die Bewilligungspflicht des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) sollte vorübergehend auch auf Betriebsstätten-Grundstücke ausgedehnt werden.

Die RK-N war der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie dazu führen könnten, dass Grundstücke von Unternehmen, welche durch die Krise in Not geraten sind, einfach und günstig von kapitalkräftigen ausländischen Unternehmen erworben werden könnten.

Die RK-S teilt diese Befürchtung nicht. Sie verweist darauf, dass gerade die Berggebiete mit ihren touristischen Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen sind. Befürchtet wird, dass eine gesetzgeberische Aktivität zur Verschärfung der Lex Koller zu einer grossen Unsicherheit führt, zumal die angestrebte Änderung auch rückwirkende Rechtsfolgen hätte. Die RK-S sieht für die Ausdehnung der Bewilligungspflicht auf Betriebsstätten-Grundstücke keinen Handlungsbedarf. Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch