Donnerstag, 30. November 2017

Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Am 1. Januar 2018 tritt das neue Mehrwertsteuergesetz in der Schweiz Kraft. Dieses sieht eine maßgebliche obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur für den im Inland erzielten Umsatz vor, sondern auch für den im Ausland. Das bedeutet: Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Franken (rund 85.760 Euro) erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. (Quelle: https://www.expat-news.com/32751/recht-steuern-im-ausland/schweiz-mehrwertsteuerpflicht-fuer-auslaendische-firmen-ab-2018/)

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