Am
1. Januar 2018 tritt das neue Mehrwertsteuergesetz
in der Schweiz Kraft. Dieses sieht eine maßgebliche obligatorische
Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur für den im Inland erzielten
Umsatz vor, sondern auch für den im Ausland. Das bedeutet: Unternehmen, die
weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Franken (rund 85.760 Euro)
erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz
mehrwertsteuerpflichtig. (Quelle: https://www.expat-news.com/32751/recht-steuern-im-ausland/schweiz-mehrwertsteuerpflicht-fuer-auslaendische-firmen-ab-2018/)
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