Donnerstag, 29. Oktober 2020

Kann jeder (s)ein Haus verkaufen?

Es gibt verschiedene Modelle des Hausbesitzes: 

beim Alleineigentum gehört das Haus einer Person, sprich nur einem Ehegatten oder eingetragenen Partner. Wenn es sich bei der Immobilie um den Familienwohnsitz handelt, hat die andere Person aber ein Vetorecht beim Verkauf, auch wenn es ihr nicht gehört.

beim Miteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen, meist Ehepartner oder eingetragene Partner, zu einem festgelegten Anteil (meist 50/50). Will nur eine Person verkaufen, kann die andere vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen.

beim Gesamteigentum gehört das Haus zwei oder mehreren Personen gesamtheitlich, dies ist vor allem bei Erbengemeinschaften üblich. Alle Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen.

Je nach Modell gestaltet sich der Hausverkauf unterschiedlich. Im Worst-Case-Szenario können die Eigentümergemeinschaft mit einer Scheidungsklage aufgelöst und der Verkauf des Hauses gerichtlich erzwungen werden. Bei diesem Vorgehen gehen Sie allerdings das Risiko ein, dass das Haus zu einem viel tieferen Wert verkauft wird, als wenn Sie gemeinsam vorgehen, einen Makler mit dem Hausverkauf beauftragen und den Ertrag je nach festgelegtem Anteil oder Ehevertrag aufteilen. Finden Sie hier unsere Detailartikel zu den Themen Hausverkauf nach einer Scheidung oder Trennung sowie Hausverkauf bei einer Erbschaft

Wird die Urteils- und Handlungsfähigkeit einer Person in Zweifel gestellt, kann ein Handlungsfähigkeitszeugnis erstellt werden. Bei Personen ab 80 Jahren muss zwingend ein Arztzeugnis eingeholt werden, wenn eine Immobilie verkauft wird. Bestätigt sich die Handlungsunfähigkeit, richtet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB eine Beistandschaft ein. Die KESB gestattet den Hausverkauf nur dann, wenn es notwendig ist, dass das Haus verkauft wird, und der Verkauf im Interesse der Person liegt. Quelle: www.immoscout24.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dienstag, 27. Oktober 2020

In zwei Schritten zum Immobilienkauf

Der Hausverkauf wird in zwei Schritten notariell beglaubigt. Der erste ist die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, und der zweite ist der Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Die beiden Schritte können, müssen aber nicht am gleichen Tag erfolgen. Meist überweist der Käufer am Tag der Unterzeichnung beim Notar eine Anzahlung von einem Fünftel des Kaufpreises. Der Kaufvertrag sollte die Vorweisung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank vorsehen, das vor dem Eintrag ins Grundbuch vorliegen muss. Anschliessend folgen die Schlüsselübergabe und ein allfälliger Übergabetermin vor Ort, mit der Übergabe aller Unterlagen. Dann müssen Sie nur noch an die Deklaration für die definitive Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern denken, die Sie innerhalb von 30 Tagen einreichen müssen. Quelle: www.immoscout24.ch

Donnerstag, 22. Oktober 2020

Eigenheim: Durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäudeteilen

Eigenheimbesitzer haben oft Probleme, die Lebensdauer von Heizung, Dach, Fenstern oder anderen Bauteilen realistisch einzuschätzen. Informieren Sie sich frühzeitig. Mit einer durchdachten Planung sind Sie bei der nächsten Renovierung auf der sicheren Seite. Statistisch gesehen hat jedes Bauteil eine individuelle Lebensdauer und ein eigenes Alterungsverhalten. Als Eigentümer verlängern Sie durch regelmässige Pflege und Unterhaltung die Nutzungsdauer einzelner Bauteile.

Durchschnittliche Nutzungsdauer von Gebäudeteilen

  • Steildach: 40 bis 50 Jahre
  • Flachdach: 25 bis 30 Jahre
  • Fassade: 40 bis 55 Jahre
  • Bad: 35 bis 50 Jahre
  • Küche: 25 bis 35 Jahre
  • Innenausbau Substanz: 35 bis 50 Jahre
  • Innenausbau Oberflächen: 15 bis 30 Jahre
  • Radiatoren/Bodenheizung: 55 bis 70 Jahre
  • Heizung: 20 bis 30 Jahre
  • Elektro: 45 bis 55 Jahre
  • Fenster/Aussentüren: 30 bis 40 Jahre 
    Quelle: www.immoscout24.ch

Dienstag, 20. Oktober 2020

Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer

Ein Hausverkauf ist nicht unkompliziert. Da wollen Absprachen getroffen, Formalitäten erledigt und Kosten budgetiert werden. Als Verkäufer kommen Sie zum Beispiel nicht darum herum, sich mit der Grundstückgewinnsteuer zu befassen. Der Betrag, den Sie dafür einrechnen müssen, unterscheidet sich je nach Kanton, in dem Ihre Liegenschaft steht.

Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Grundstückgewinn. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem jetzigen Verkaufspreis. Alle Beträge, die Sie in das Haus investiert und die zu dessen Wertsteigerung beigetragen haben – für ein neues Dach zum Beispiel – werden dabei zum Kaufpreis dazu gerechnet. 

Fast in allen Kantonen gilt, dass die Grundstückgewinnsteuer umso tiefer ausfällt, je länger Sie im verkauften Haus gewohnt haben. Und wenn Sie innert einer bestimmten Frist – wiederum gemäss kantonaler Regelung, meist ein bis fünf Jahre – ein anderes Haus kaufen, können Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, bis Sie auch das nächste Haus verkaufen.

Quelle  www.immoscout24.ch

Donnerstag, 15. Oktober 2020

Angebot steigt im Tessin und der Genferseeregion am stärksten

 Die Zahl der auf dem Markt angebotenen und leer stehenden Wohnungen ist dem BFS zufolge in fünf der sieben Grossregionen angestiegen, wobei die höchsten Anstiege im Tessin und der Genferseeregion (+0,42 bzw. +0,21 Prozentpunkte) registriert wurden. Nur die Grossregionen Ostschweiz und Espace Mittelland verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr einen leichten Rückgang (–0,08 bzw. –0,02 Prozentpunkte).

Die schweizweit höchste Leerwohnungsziffer hat der Kanton Solothurn mit 3,22%; es ist der einzige Kanton über der Drei-Prozent-Marke. Hohe Leerstandsquoten stellte das BFS zudem in den Kantonen Tessin (2,71%), Aargau (2,65%) und Jura (2,52%) fest. Die tiefste Ziffer wurde im Kanton Genf registriert (0,49%). Auch in den Kantonen Zug (0,70%), Zürich (0,91%), Obwalden (0,92%) und Basel-Stadt (0,96%) sind die Leerwohnungsziffern tief.

In absoluten Zahlen ist im Kanton Waadt die Anzahl der Leerwohnungen am stärksten gestiegen – um 1.187 Wohnungen. Die meisten unbesetzten Wohnungen gab es indes im Kanton Bern mit 10.678 Einheiten. Die grösste Angebotsverknappung vermeldeten der Kanton Graubünden (–480 Einheiten) und der Kanton Schaffhausen (–218 Einheiten). Insgesamt erhöhten sich die Leerstände in 15 Kantonen, in 11 Kantonen nahmen sie ab. (ah) Quelle www.immobilienbusiness.ch

Dienstag, 13. Oktober 2020

Parkplatzangebot in den Innenstädten soll reduziert werden

Das Parkplatzangebot in den Städten sei «nachrangig» und soll «gezielt abgebaut» werden, zitieren verschiedene Medien aus dem Entwurf des neuesten Sachplans Verkehr, der unter Federführung des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) entstanden ist. Das Papier wurde in die Vernehmlassung geschickt, sie läuft noch bis am 15. Dezember 2020.

Durch konsequente Verknappung der Parkplätze am Zielort sollen ÖV, Fuss- und Veloverkehr gefördert werden, heisst es in dem Entwurf. Anstelle von Parkplätzen in Stadtzentren soll es «Verkehrsdrehscheiben» geben. Gemeint sind Bahnhöfe in Agglomerationen, die viele Parkplätze aufweisen und strassenseitig gut erschlossen sind. Dort soll künftig auf den ÖV umgestiegen werden. In seiner definitiven Fassung wird der Sachplan verbindlich sein, Behörden aller Stufen müssen ihn einhalten.

Gegen dieses Vorhaben regt sich bereits Widerstand. So sei die Stossrichtung der Vorlage nicht gewerbefreundlich, heisst es etwa beim Gewerbeverband. Zum einen werde der innerstädtische Detailhandel leiden, weil die Menschen künftig eher in die Einkaufszentren fahren würden, wo sie leicht Parkplätze finden. Auch Handwerker und Gewerbetreibende von ausserhalb, die in den Städten auf Parkplätze angewiesen seien, wären davon betroffen. Quelle www.immobilienbusiness.ch

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Wie funktionieren Hypotheken?

Damit Sie einen Hypothekarkredit beantragen können, benötigen Sie meist ein Eigenkapital von mindestens 20 % des Kaufpreises des Objekts. Eine Bank oder Versicherung leiht Ihnen dann Geld für den Immobilienerwerb. Dafür bezahlen Sie dem Finanzinstitut regelmässig Zinsen. Während Sie die erste Hypothek nicht unbedingt zurückzahlen müssen, ist die zweite Hypothek in einem vorbestimmten Zeitraum von meist 15 Jahren in Raten zu amortisieren.

Quelle Immobilienscout 

 

Dienstag, 6. Oktober 2020

Wann wird eine zweite Hypothek benötigt ?

Eine erste Hypothek deckt höchstens 65 % des Objektkaufpreises. Wenn Sie den Rest nicht vollständig mit Eigenmitteln finanzieren können, deckt eine zweite Hypothek die verbleibende Lücke. Sie muss innerhalb eines vorbestimmten Zeitraums (höchstens 15 Jahre) und sicher bis zum Ende des 65. Lebensjahres abbezahlt werden.


Donnerstag, 1. Oktober 2020

Detailhandelsimmobilien besonders stark durch die Krise betroffen

Besonders stark von der Corona-Krise betroffen ist der Detailhandel. Trotz finanzieller Unterstützung durch den Bund und einer starken Zunahme der Konsumausgaben stehe dem bereits geschwächten Detailhandel eine harte Belastungsprobe bevor, so das IAZI weiter. Seit Jahren schon wird der stationäre Detailhandel durch die wachsende Bedeutung des Online-Handels und den Einkaufstourismus in den Grenzregionen herausgefordert. Die Experten des IAZI gehen daher davon aus, dass die Covid-19-Krise den Strukturwandel weiter beschleunigen wird. «Geschäftsliquidationen werden zu einem weiteren Angebotsüberschuss an Verkaufsflächen führen, was wiederum die Marktmieten unter Druck setzen dürfte», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Auch für den Büroflächenmarkt ist das Beratungsunternehmen nicht mehr so zuversichtlich wie noch zu Jahresbeginn. Nachdem sich Anfang Jahr noch Anzeichen einer Erholung gezeigt hätten, werde diese Tendenz nun unterbrochen. Bei einer Verschlechterung der Arbeitsmarktdaten sei mit einer geringeren Absorption von Büroliegenschaften zu rechnen.

Quelle  www.schweizeraktien.net