„Die EU-Richtlinie Mifid II tritt am 3. Januar
2018 in Kraft – und hat auch in der Schweiz erhebliche Auswirkungen. Ziel des
EU-Regelwerks ist unter anderem der bessere Schutz von Anlegern und Sparern. Bei der Anlageberatung durch Banken kommt es 2018 zu einigen
Änderungen. EU-Vorgaben dürften neben mehr Transparenz auch einen erheblichen
Bürokratie-Schub mit sich bringen“. Die Neue Zürcher Zeitung erklärt die
Folgen: https://www.nzz.ch/finanzen/neue-eu-anlegerschutz-regeln-haben-folgen-in-der-schweiz-ld.1334708
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