Die
Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma stuft Kryptowährungen als ähnlich
volatil ein wie Hedgefonds. Sie erteilte daher strenge Regeln im Bitcoin-Handel.
Kryptoassets wie Bitcoin sollten mit dem Achtfachen ihres Marktwerts gewichtet
werden, wenn Banken verlustabsorbierende Kapitalpuffer berechnen. Dies
bedeutet, dass ein größerer Kapitalblock zur Deckung möglicher Verluste von
Kryptowährungs-Positionen zur Verfügung gestellt werden muss, als dies bei den
meisten anderen Vermögenswerte der Fall ist. Bislang hat die Behörde keine
offizielle Stellungnahme dazu abgegeben, wie Kryptoassets in Basel
III-Kapitalanforderungen oder Liquiditätskennzahlen zusammengeführt werden
sollen.
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