Donnerstag, 29. November 2018

Finanzaufsichtsbehörde Finma bei Kryptowährungen kritisch

Die Schweizer Finanzaufsichtsbehörde Finma stuft Kryptowährungen als ähnlich volatil ein wie Hedgefonds. Sie erteilte daher strenge Regeln im Bitcoin-Handel. Kryptoassets wie Bitcoin sollten mit dem Achtfachen ihres Marktwerts gewichtet werden, wenn Banken verlustabsorbierende Kapitalpuffer berechnen. Dies bedeutet, dass ein größerer Kapitalblock zur Deckung möglicher Verluste von Kryptowährungs-Positionen zur Verfügung gestellt werden muss, als dies bei den meisten anderen Vermögenswerte der Fall ist. Bislang hat die Behörde keine offizielle Stellungnahme dazu abgegeben, wie Kryptoassets in Basel III-Kapitalanforderungen oder Liquiditätskennzahlen zusammengeführt werden sollen. 

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