Dienstag, 21. Mai 2019

Schweiz stimmt EU-Waffenrecht zu

Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich verschärft. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit großem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten nun künftig auch in der Schweiz als verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Schützen, Jäger und Sammler. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, Waffenhersteller alle wesentlichen Waffenbestandteile markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu klären.



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