Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Dienstag, 21. Mai 2019
Schweiz stimmt EU-Waffenrecht zu
Die
EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich
verschärft. Davon betroffen sind vor allem Käufer halbautomatischer Waffen mit
großem Magazin. Solche Waffen – beispielsweise Sturmgewehre – gelten nun künftig
auch in der Schweiz als verboten. Ausnahmen gibt es allerdings für Schützen,
Jäger und Sammler. Waffenhändler müssen sämtliche Transaktionen mit Waffen
innerhalb von 20 Tagen elektronisch melden, Waffenhersteller alle wesentlichen Waffenbestandteile
markieren. Das soll es der Polizei erleichtern, die Herkunft einer Waffe zu
klären.
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