Dienstag, 28. Juli 2020

Abschaffung der Handänderungssteuer

Wird eine Immobilie auf einen neuen Besitzer übertragen, muss in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer bezahlt werden. Diese berechnet man meist basierend auf dem Kaufpreis. Die Abgabe ist allerdings sehr umstritten und wird auch in der Politik immer wieder heiss diskutiert. Mehrere Kantone haben sie bereits abgeschafft: Im Kanton Zürich zum Beispiel zahlt man seit 2005 keine Handänderungssteuer mehr und auch in Solothurn entfällt die Abgabe, wenn man das Gebäude selber bewohnt. In Bern gibt es die Handänderungssteuer noch, aber sie wird erst ab einem gewissen Betrag erhoben. Mehr Infos dazu finden Sie im Rechenbeispiel am Ende dieses Artikels. Durchschnittlich sind die Gebühren in Freiburg und Luzern, wo man jeweils 1,5 Prozent des Kaufpreises an den Kanton zahlt. Schweizweit am meisten zahlt man im Kanton Neuenburg: Dort beträgt die Handänderungssteuer 3,3 Prozent des Verkaufspreises.
In vielen Kantonen gibt es derzeit politische Initiativen zur Abschaffung der Gebühr. Informieren Sie sich vor dem Kauf einer Immobilie deshalb, wie hoch die Handänderungssteuer in Ihrem (zukünftigen) Wohnkanton ist. Und legen Sie im Kaufvertrag fest, wer diese zahlt. Im Normalfall übernehmen Verkäufer und Käufer je die Hälfte der Kosten. Quelle www.immoscout24.ch

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