Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Dienstag, 28. Juli 2020
Abschaffung der Handänderungssteuer
Wird eine Immobilie auf einen neuen Besitzer übertragen, muss in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer bezahlt werden. Diese berechnet man meist basierend auf dem Kaufpreis. Die Abgabe ist allerdings sehr umstritten und wird auch in der Politik immer wieder heiss diskutiert. Mehrere Kantone haben sie bereits abgeschafft: Im Kanton Zürich zum Beispiel zahlt man seit 2005 keine Handänderungssteuer mehr und auch in Solothurn entfällt die Abgabe, wenn man das Gebäude selber bewohnt. In Bern gibt es die Handänderungssteuer noch, aber sie wird erst ab einem gewissen Betrag erhoben. Mehr Infos dazu finden Sie im Rechenbeispiel am Ende dieses Artikels. Durchschnittlich sind die Gebühren in Freiburg und Luzern, wo man jeweils 1,5 Prozent des Kaufpreises an den Kanton zahlt. Schweizweit am meisten zahlt man im Kanton Neuenburg: Dort beträgt die Handänderungssteuer 3,3 Prozent des Verkaufspreises.
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