Dienstag, 3. November 2020

Wohnen im Stockwerkeigentum

Haben Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus erworben, übernimmt die Administration des Objektes in der Regel ein Verwalter. Er zahlt Rechnungen, schliesst Versicherungen ab und kümmert sich um die Pflege der Aussenanlagen – als Eigentümer werden Sie hier deutlich entlastet. Die genauen Aufgaben der Hausverwaltung werden von allen Stockwerkeigentümern gemeinsam in einem Verwaltervertrag definiert. Zudem wohnen mehrere Parteien im Haus. Bei einer längeren Abwesenheit gibt es immer jemanden, der Ihr Eigentum im Blick hat.

Fazit: Die Kosten für Grund und Boden verteilen sich beim Stockwerkeigentum auf mehrere Eigentümer. Im Vergleich zum Kauf eines Einfamilienhauses bieten sich hier finanzielle Vorteile. Sie erwerben das Sondernutzungsrecht an Ihrer Eigentumswohnung, die Sie Ihrem Geschmack entsprechend aus- und umbauen können. Lediglich beim Gemeinschaftseigentum entscheiden alle Stockwerkeigentümer zusammen. Nehmen Sie vor dem Kauf Einsicht in die Protokolle der Stockwerkeigentümerversammlungen – so können Sie sicher sein, dass es keine Streitigkeiten unter den Eigentümern. Quelle: www.immoscout24.ch

 

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