Stockwerkeigentum boomt! Kein Wunder, kommt ein Wohnungskauf doch oft
günstiger als ein Hauskauf. Die Unterhaltskosten können sich allerdings
läppern. Wohnungseigentümer müssen nämlich für die Kosten der gesamten
Immobilie aufkommen. Meist zahlen sie dazu in einen Erneuerungsfonds
ein, um für die Sanierung des Treppenhauses oder des gemeinsamen Lifts
Geld auf der Seite zu haben.
Der Hauseigentümerverband
empfiehlt eine jährliche Einzahlung von 1 Prozent des Gebäudewerts. Bei
grösseren Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften kommen so beträchtliche
Summen zusammen. Nun heisst es aufgepasst.
Blick auf Verzinsung lohnt sich
Es
kann durchaus sein, dass auf dem Erneuerungsfonds-Konto weniger Geld
liegt als erwartet – weil die Bank auf dem Konto einen Negativzins
verrechnet. Umso mehr ärgert es dann, wenn bei einer anstehenden
Renovation plötzlich Geld fehlt.
Es lohnt sich deshalb, einen Blick
auf die Verzinsung des Erneuerungsfonds zu werfen. Führen
Stockwerkeigentümer das Konto nicht selbst, können sie bei der
Verwaltung Auskunft verlangen.
Wird
auf das Ersparte eine Guthabengebühr verrechnet? Ist das der Fall,
sollten Miteigentümer das Gespräch mit der Bank suchen. Denn es gibt
durchaus Verhandlungsspielraum. Blick hat bei den Geldhäusern
nachgefragt.
Schwammige Richtlinien
Schweizer
Banken haben keine klaren Richtlinien, wenn es um die Negativverzinsung
der Erneuerungsfonds geht. Es gelten meist dieselben Regeln, die auch
für andere Konten gelten. Doch auch dort sind die Konditionen nicht
leicht zu durchschauen.
Klar
ist: Negativzinsen werden eher dort erhoben, wo der Kontostand deutlich
über dem eines gewöhnlichen Sparkontos liegt. Und das trifft oft auf
Erneuerungsfonds zu. Die UBS beispielsweise verrechnet auf Konten mit
Beträgen über 250'000 Franken eine Guthabengebühr von 0,75 Prozent.
Kunden mit Erneuerungsfonds sind davon nicht ausgenommen.Raiffeisen
Schweiz empfiehlt den Raiffeisenbanken die Verrechnung einer
Guthabengebühr in Höhe von 0,75 Prozent bei Privat- und Firmenkunden mit
Konto-Neugeldzuflüssen von mindestens 250'000 Franken in den letzten 18
Monaten. Dabei werden vom gesamten Kontovolumen ein Freibetrag von
250'000 Franken sowie alle Finanzierungen und Wertschriftenanlagen
abgezogen.
Die Zürcher Kantonalbank (ZKB)
gibt die Negativzinsen eigenen Angaben zufolge differenziert im
Interbankenmarkt und auf Guthaben von Kunden mit hohen
Liquiditätsbeständen weiter. Sie hat keinen fixen Betrag definiert, ab
welchem Negativzinsen zwingend erhoben werden. Kleinsparer und
Kleinunternehmen seien davon nicht betroffen.
Individuelle Beurteilung
Die
Credit Suisse (CS) berechnet erst ab zwei Millionen Franken einen
Negativzins von 0,75 Prozent. Für Erneuerungsfonds gelten laut CS
dieselben Konditionen. Doch: Sonderkonditionen können zur Anwendung
kommen. Wie andere Finanzinstitute auch berücksichtigt die CS jeweils
die Gesamtkundensituation.
Auch Raiffeisen-Sprecher Jan
Söntgerath sagt: «Ob die Konditionen auf Einlagen in Erneuerungsfonds
zutreffen, beurteilen die Raiffeisenbanken in jedem Fall individuell und
immer im Hinblick auf die Gesamtkundenbeziehung. Auch bei der ZKB hängt
es von der bestehenden Kundenbeziehung und «der Grössenordnung des
jeweiligen Geschäfts» ab, ob die Negativzinsen weitergegeben werden.
Soll
heissen: Miteigentümer haben durchaus die Möglichkeit, mit der Bank
über die Gebühr zu verhandeln. Entscheidend ist dabei, ob die
Miteigentümer auch andere Konten bei der Bank haben. Haben sie
vielleicht sogar ihre Hypothek dort aufgenommen? Das erhöht die Chancen,
dass die Bank einlenkt. Und wenn nicht, sollten Stockwerkeigentümer den
Wechsel zu einer anderen Bank nicht scheuen. Quelle: Blick