Die Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO), auch bekannt unter der englischen Bezeichnung General Data
Protection Regulation (GDPR), ist in der EU schon seit gut einem Jahr in Kraft,
doch die Unternehmen haben noch bis nächsten Mai Zeit, sich darauf
einzustellen. Das umfangreiche Regelwerk
hat das EU-Parlament im April 2016 angenommen, am 21. Mai 2016 wurde es in
Kraft gesetzt, und am 28. Mai 2018 muss es umgesetzt sein. Die neue Verordnung hat weitreichende Auswirkungen auf die
Unternehmen. Ab einer Firmengröße von 250 Mitarbeitern oder wenn ein
Unternehmen systematisch mit Personendaten arbeitet, muss ein
Datenschutzbeauftragter bestimmt werden. So etwas sieht das Schweizer
Datenschutzgesetz (DSG), das revidiert wird, bislang nicht vor.
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