Diverse
National- und Ständeräte sind der Ansicht, dass freiwillige
Einigungen zwischen Mietern und Vermietern das Problem nicht lösen; zu
viele Vermieter kommen ihrer Ansicht nach ihren Mietern nur ungenügend
entgegen, was zu unnötigen Konkursen führe. Sie wollen die Vermieter
deshalb dazu zwingen, ihren von Zwangsschliessungen betroffenen Mietern
60% der Miete zu erlassen; dies bis zu Monatsmieten von maximal 15 000
Fr. Ein Entscheid dazu könnte bereits in der Sommersession fallen, die
kommende Woche beginnt.
Was
der tendenziell liberalen Schweiz an Eingriffen in die
Wirtschaftsfreiheit recht ist, müsste den Regierungen in anderen Ländern
doch eigentlich nur billig sein – möchte man meinen.
Interessanterweise kennt jedoch keiner der Nachbarstaaten ähnliche
Vorstösse. Weder in Deutschland oder Österreich noch in Italien oder
Frankreich macht die Politik Anstalten, in die privaten
Vertragsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter einzugreifen und die
Vermieter zu einem Entgegenkommen zu zwingen.
Warum
ist das so? Schliesslich sind die Gewerbemieter in all diesen Ländern
in einer ähnlichen Situation: Sie waren oder sind jeglicher Einnahmen
beraubt und müssen trotzdem weiterhin für ihre Fixkosten aufkommen.
Haben
im Ausland Mieter und Vermieter selber Lösungen gefunden – so wie es
sich auch der Bundesrat für die Schweiz wünscht und wie es auch
hierzulande in vielen Fällen geschieht? Wurden andere Regelungen
gefunden, die das Problem entschärfen? Oder kommt der Staat für die
Mieten auf?
In Deutschland gibt es zwei wichtige Massnahmen: Zum einen wurde als Teil des im März beschlossenen Corona-Hilfspakets das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu beenden, vorübergehend gesetzlich eingeschränkt: Sie dürfen einem Mieter nicht kündigen, wenn dieser zwischen April und Juni 2020 die Miete wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, wobei der Zusammenhang nachzuweisen ist. Die Miete für diese drei Monate bleibt geschuldet, allerdings mit einem grosszügigen Zahlungsaufschub; sie ist bis spätestens Ende Juni 2022 zu begleichen.
In Deutschland gibt es zwei wichtige Massnahmen: Zum einen wurde als Teil des im März beschlossenen Corona-Hilfspakets das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse wegen Zahlungsrückständen zu beenden, vorübergehend gesetzlich eingeschränkt: Sie dürfen einem Mieter nicht kündigen, wenn dieser zwischen April und Juni 2020 die Miete wegen der Pandemie nicht bezahlen kann, wobei der Zusammenhang nachzuweisen ist. Die Miete für diese drei Monate bleibt geschuldet, allerdings mit einem grosszügigen Zahlungsaufschub; sie ist bis spätestens Ende Juni 2022 zu begleichen.
Zum
anderen bekommen Corona-geschädigte Selbständige und Kleinbetriebe (bis
10 Beschäftigte) einmalige Zuschüsse von bis zu 15 000 € für drei
Monate, die teilweise auf Länderebene noch aufgestockt werden. Damit
sollen sie Betriebskosten wie zum Beispiel Mieten bestreiten können, die
weiterlaufen, während sie kaum mehr Einnahmen hatten und haben.
Für
grössere Unternehmen gibt es wie in der Schweiz Liquiditätshilfen in
Form von günstigen, staatlich garantierten Krediten. Entsprechend
beruhen auch in Deutschland die Hoffnungen darauf, dass Mieter und
Vermieter gemeinsam faire Lösungen finden. Dazu gibt es anekdotische
Evidenz, aber kaum aggregierte Daten.
Der
Zentrale Immobilien-Ausschuss (ZIA), der Spitzenverband der
Immobilienwirtschaft, erklärte Anfang Mai, die Vermieter hätten in den
ersten vier Wochen des Shutdown gemessen am Vorjahreswert 70% der
Gewerbemieten verloren. Wie viel davon auf das Kündigungsmoratorium,
vereinbarte Mietkürzungen oder weitere Ursachen zurückgeht, ist nicht
bekannt.
Vom ZIA stammt auch ein Vorschlag für ein «Mietenhilfsprogramm» für Wirtschaftsimmobilien. Laut
diesem könnten Vermieter den Mietern auf Basis einer Vereinbarung bis
zu 50% der monatlichen Miete erlassen. Die Hälfte der Reduktion würden
sie selbst tragen, die andere Hälfte würde ihnen der Staat ersetzen. Die
politische Resonanz dieser Idee ist aber bisher eher gering geblieben –
im Gegensatz zur Schweiz, wo mehrere Kantone (GE, VD, FR, BS) ähnliche
Regelungen kennen. Quelle www.nzz.ch
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