In Corona-Zeiten haben es andere Themen schwer. So hatte der Bundesrat
Anfang April eine Teilrevision des Energiegesetzes vorgelegt, also auf
dem Höhepunkt der ersten Pandemie-Welle. Die Beachtung hielt sich in
Grenzen, dabei geht es um eine zentrale Frage: Wie kann die Schweiz ihre Energieversorgung sicherstellen unter Beachtung der Netto-Null-Klimaziele bis 2050?
Indem
die Grundversorgung standardmässig durch Schweizer Strom aus 100
Prozent erneuerbaren Energien erfolgt, lautet die Antwort im
Gesetzestext. Der erste Entwurf vor einem Jahr sah lediglich einen
Mindestanteil an erneuerbarer Energie vor. Die Weichen in diese Richtung
hat das Stimmvolk vor drei Jahren mit der Annahme der Energiestrategie 2050 gestellt.
Allerdings
hat die Schweiz bis zu diesem Ziel noch einen weiten Weg vor sich. Die
Schweizerische Energie-Stiftung (SES) hat die Pro-Kopf-Produktion von
Sonnen- und Windenergie mit den 28 Staaten der Europäischen Union
verglichen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Die Schweiz ist in diesem
Bereich ein «Entwicklungsland». Sie hat mit anderen Worten noch viel
Luft nach oben.
Die gute Nachricht vorweg: Im Vergleich mit acht
umliegenden Ländern konnte die Schweiz die «rote Laterne» abgeben und
Tschechien überholen. In der Gesamtrangliste aber liegt sie auf Platz
24, knapp vor Tschechien, Ungarn, Slowenien, der Slowakei und Lettland.
Nur gerade 4,2 Prozent des Stromverbrauchs werden hierzulande laut SES
durch Sonne und Wind erzeugt.
Im «Musterland» Dänemark sind es über 50 Prozent, in Deutschland
33 Prozent. In beiden Ländern ist der Windanteil sehr hoch. Bei der
Photovoltaik sieht es für die Schweiz besser aus, sie liegt immerhin auf
Rang 7. Wirklich vorbildlich ist auch dies nicht, denn sie wird von
Ländern mit weniger Sonneneinstrahlung wie Deutschland, Belgien und den Niederlanden geschlagen.
Das Bundesamt für Energie berechnet das Potenzial der
Fotovoltaik auf Dächern und Fassaden in der Schweiz auf rund 67
Terawattstunden. Zusammen mit der Wasserkraft würde dies den gesamten
Strombedarf decken. Vollständig realisiert werden kann es kaum, doch es
gibt weitere Möglichkeiten, etwa Solarzellen an Lärmschutzwänden oder
Staumauern.
Dies kann zu Konflikten mit dem Natur- und
Landschaftsschutz führen. Die SES fordert deshalb vereinfachte
Genehmigungsverfahren. Man müsse bestehende Infrastrukturen ausnützen
und mögliche Konflikte im Vorfeld bewältigen, meint Felix Nipkow. Was
nicht immer ganz einfach sei: «Im Tessin sind Photovoltaik-Anlagen auf Staumauern verboten. Keine Ahnung, warum dies so ist.»
Quelle www.watson.ch
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