Dienstag, 3. August 2021

Instandsetzungskosten dürfen von den Steuern abgezogen werden

Werterhaltende Arbeiten und Unterhaltskosten dürfen immer von den Steuern abgezogen werden. Dazu zählen beispielsweise Malerarbeiten, ein neues Dach oder der Ersatz des kaputten Kühlschranks. Wer einen Neubau gekauft und noch keine werterhaltenden Arbeiten vorgenommen hat, hat dennoch eine Abzugsmöglichkeit. Bei Immobilien, die jünger als zehn Jahre alt sind, können zehn Prozent des Eigenmietwerts als Pauschalabzug abgezogen werden. 
Für ältere Liegenschaften sind es üblicherweise 20 Prozent. Wenn jedoch während des Jahres viele Renovationsarbeiten getätigt wurden, lohnt sich immer eine direkte Gegenüberstellung der effektiven Kosten zum Pauschalabzug. Aber Achtung: Sobald eine Ausgabe, wie beispielsweise eine grössere Küche, den Wert der Liegenschaft erhöht, kann der Betrag nicht von den Steuern abgezogen werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: Dient die wertvermehrende Ausgabe der Umwelt und werden damit die Energiekosten der Liegenschaft gesenkt, ist der Steuerabzug möglich.

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