Donnerstag, 4. Mai 2017

Enge Beziehungen zu China

Wie die Neue Zürcher Zeitung unlängst schrieb (https://www.nzz.ch/wirtschaft/sozialversicherungen-abkommen-der-schweiz-mit-china-tritt-in-kraft-ld.1287470), hat es annähernd zwei Jahre gedauert, bis das im September 2015 von Bundesrat Alain Berset in Peking unterzeichnete Sozialversicherungsabkommen zwischen China und der Schweiz in Kraft treten kann. Am 19. Juni dieses Jahres hat das Warten nun ein Ende. Danach müssen Erwerbstätige, die für einen begrenzten Zeitraum im jeweils anderen Land für ihre Arbeitgeber tätig sind, nicht länger in die Sozialversicherungssysteme beider Staaten einzahlen. Die bisherige Regelung sah vor, dass schweizerische Firmen, die einen Angestellten ins Reich der Mitte entsandt hatten, sowohl in der Schweiz als auch in China Sozialversicherungsbeiträge entrichten mussten. Einzahlungen in das chinesische System waren ein Kostenfaktor für Schweizer Unternehmen, ohne dass die Entsandten einen Nutzen davon gehabt hätten. Laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen können Schweizer ihre Beiträge zurückfordern, wenn sie China endgültig verlassen.

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