Auch
nach dem Brexit wollen die Schweiz und Großbritannien ihre Beziehungen
im
Rahmen der «Mind the Gap»-Strategie vertiefen und damit die
gegenseitigen
Rechte und Pflichten über den Brexit hinaus so weit als möglich
sicherstellen.
Dies berichtete das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA).
„So
sollen die gegenseitigen Beziehungen in diesem politischen Kontext «so
weit wie
möglich bruchlos» weitergeführt werden“, schreibt die Neue Zürcher
Zeitung
(https://www.nzz.ch/schweiz/die-schweiz-will-nach-brexit-kontakt-zu-grossbritannien-intensivieren-ld.1431103).
Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Dienstag, 30. Oktober 2018
Donnerstag, 25. Oktober 2018
Zehn wichtige Punkte zum Immobilienkauf in der Schweiz
1. In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz
landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in
den 26 Kantonen zu beachten.
2. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
3. In vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.
4. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.
5. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür zuständig.
6. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
7. Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter.
8. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.
9. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze.
10. In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.
Quelle: https://www.bellevue.de/stories-und-ratgeber/ratgeber-tipps-und-tricks-zum-hauskauf-in-der-schweiz-328.html
2. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
3. In vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.
4. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.
5. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür zuständig.
6. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
7. Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter.
8. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.
9. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze.
10. In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.
Quelle: https://www.bellevue.de/stories-und-ratgeber/ratgeber-tipps-und-tricks-zum-hauskauf-in-der-schweiz-328.html
Dienstag, 23. Oktober 2018
Zersiedelungsinitiative in der Schweiz- Daten und Fakten
Der
Hauseigentümerverband (HEV) wehrt sich bereits vehement mit einer Nein-Parole
gegen die Zersiedlungsinitiative. Die Initiative der jungen Grünen möchte die
Zersiedlung stoppen und kritisieren, dass Bauland vergrößert wird. Auf der Website heißt es: In den vergangenen
Jahrzehnten wurden tausende Hektaren Kulturland, naturnahe Landschaften und
weitere Grünflächen überbaut. Nach wie vor geht jede Sekunde fast ein
Quadratmeter Grünfläche verloren. Die Zersiedelung schreitet voran, weil das
Bauland immer weiter vergrößert wird. Der Umgang mit dem Boden ist
verschwenderisch. Sie verlangen eine nach innen gerichtete
Siedlungsentwicklung und einen unverzüglichen und vollständigen Einzonungsstopp.
Die
HEV findet diese Forderungen allerdings zu radikal und bemängelt, die
Initiative ignoriere die bereits erzielten Fortschritte, welche die Revision
des Raumplanungsgesetzes seit 2014 mit sich brachte. Im Falle einer
Ja-Entscheidung für die Zersiedlungsinitiative sollen Bauzonen nur dann
ausgeschieden werden, wenn an anderer Stelle eine gleichwertige Fläche
ausgezont wird – so die Voraussetzung. Kritiker betonen jedoch, dass das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG)
von 2014 bereits all diesen Forderungen nachgeht und das mit Erfolg. Das RPG lenkt
die Siedlungsentwicklung nach innen. Des Weiteren sorgt es dafür, dass Gemeinden
nur noch über Bauzonen verfügen dürfen, die den Bedarf der nächsten 15 Jahre decken. Kritiker halten einen vollständigen Einzonungsstopp
hinsichtlich des weiter anhaltenden Bevölkerungswachstums für absolut
unrealistisch. Hochrechnungen gehen von 10 Millionen Menschen in der Schweiz bis
2045 aus. All diese Menschen brauchen lebenswerten Wohnraum, was die Kantone
vor eine große Herausforderung stellen wird. Der HEV
bezieht sich auf Zahlen des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE), welche
belegen, dass die Bauzonen in der Schweiz seit 2012 konstant geblieben sind –
obwohl die Bevölkerung von 7,4 auf 8 Millionen gewachsen ist.
Donnerstag, 18. Oktober 2018
Schweiz wird international gehört und geschätzt
Laut Telebasel.ch (https://telebasel.ch/2018/09/27/die-schweiz-wird-international-gehoert-und-geschaetzt/),
werde die Schweiz laut Bundespräsidentin Alain Berset als solider und
vertrauenswürdiger Verhandlungspartner an der Uno geschätzt. Umgekehrt
spiele die Uno für die Schweiz eine wichtige Rolle. Als offenes, Export orientiertes
Land brauche die Schweiz stabile Regeln und gute internationale Zusammenarbeit.
Dienstag, 16. Oktober 2018
Erste Schweizer Bank für Kryptowährungen
Wie
Coincierge berichtet (https://coincierge.de/2018/erste-bank-fuer-kryptowaehrungen-entsteht-in-der-schweiz/),
hat ein Schweizer Startup 104 Millionen US
Dollar an Finanzmitteln für die Gründung einer regulierten Krypto-Bank
gesammelt. „Die Seba Crypto AG mit
Hauptsitz in Zug teilte mit, dass sie 100 Millionen Schweizer Franken von
privaten und institutionellen Anlegern in einer Privatplatzierung aufgenommen
hat. Unterstützt von den beiden Ex-UBS-Managern Guido Bühler als CEO und
Andreas Amschwand (ehemaliger Leiter des Währungshandels der UBS) als
Seba-Verwaltungsrat, beantragt Seba nun eine Bank- und Effektenhändlerlizenz
bei der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht), um traditionelle als auch
Bankdienstleistungen für Kryptowährungen anzubieten. Die Genehmigung wird
frühestens im zweiten Quartal 2019 erteilt. “
Donnerstag, 11. Oktober 2018
Freihandelsabkommen tut der Schweiz und China gut
Wie
das Liechtensteiner Volksblatt berichtet (https://www.volksblatt.li/Nachricht.aspx?src=sda&id=290948),
gibt das seit Mitte
2014 geltende Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China der Industrie Schub:
Schweizer Firmen haben ihre Exporte nach China um rund 30 Prozent gesteigert.
Umgekehrt nahmen die Importe aus China um sieben Prozent zu.
Donnerstag, 4. Oktober 2018
Chinas Online-Shops schaden der Schweiz
Entgangene Mehrwertsteuer und gefährliche Medikamente: Der
Onlinehandel mit Asien hat einige gravierende Nachteile.
Asiatische Onlinehändler wie etwa Aliexpress sind wegen
günstiger Produkte und kostenloser Lieferung auch in der Schweiz beliebt.
Asiatische Onlinehändler wie etwa Aliexpress (im Bild:
Alibaba-CEO Jack Ma) sind wegen günstiger Produkte und kostenloser Lieferung
auch in der Schweiz beliebt.
Doch der Onlinehandel mit Asien bereitet der Schweiz und den
hiesigen Konsumenten auch Probleme.
Patrick Kessler, Präsident des Verbands des Schweizerischen
Versandhandels, geht davon aus, dass ein markanter Anteil von in Asien
bestellten Markenkleidern Fälschungen sind.
Was die Leute aber oft nicht wüssten, sei, dass die
Fälschungsindustrie mafiös aufgebaut sei. «Wer die Fake-Industrie unterstützt,
unterstützt unter Umständen auch Menschenhandel und Kinderarbeit», so Kessler.
Mit wachsendem E-Commerce würden auch immer mehr illegale
Medikamente, Chemikalien und dergleichen eingeführt, sagt ein Sprecher der
Eidgenössischen Zollverwaltung zu 20 Minuten.
«Da gilt einfach nur: Hände weg», sagt Kessler. Wer so bei
Medikamenten Geld sparen wolle, müsse im schlimmsten Fall mit dem Leben
bezahlen.
Laut der Schweizer Zollverwaltung gibt es besonders bei
Elektronik viele unsichere Produkte, die ins Land kommen.
Die billigen Komponenten wie etwa Ladeadapter oder
Lichterketten würden einfach nicht den gleichen Prüfungen unterzogen wie
Geräte, die im Schweizer Handel zum Verkauf stehen, sagt Kessler: «Es ist nur
eine Frage der Zeit, bis deswegen mal ein Haus brennt.»
Kessler rechnet damit, dass der Schweiz ab 2020 rund 100
Millionen Franken Mehrwertsteuer pro Jahr entgehen werden.
Die Zoll- und Steuerverwaltung prüfen derzeit Massnahmen,
wie man die Mehrwertsteuerpfilcht international durchsetzen kann.
Die Verarbeitung von China-Päckli ist laut einer
Post-Sprecherin teurer, weil es sich dabei oft um unförmige Sendungen handle,
was die Post der Mehrkosten verursache.
Neue Maßnahmen:
Online-Shopping dürfte teurer werden
Viel billiger, größeres Sortiment, Gratisversand – das sind
einige der Vorteile, die auch Schweizer Kunden zum Shopping auf Portalen wie
Aliexpress verlocken. Doch der Onlinehandel mit Asien macht der Schweiz und den
hiesigen Konsumenten auch Probleme.
Das sind einige davon:
• Fälschungen
Patrick Kessler, Präsident des Verbands des Schweizerischen
Versandhandels, geht davon aus, dass ein markanter Anteil von in Asien
bestellten Markenkleidern Fälschungen sind. Der Kunde sei sich dessen
allerdings meistens bewusst, nur schon wegen der Spottpreise. Was die Leute
aber oft nicht wüssten sei, dass die Fälschungsindustrie mafiös aufgebaut sei.
«Wer die Fake-Industrie unterstützt, unterstützt unter Umständen auch
Menschenhandel und Kinderarbeit», so Kessler.
• Gefährliche Substanzen
Mit wachsendem E-Commerce werden auch immer mehr illegale
Medikamente, Chemikalien und dergleichen eingeführt, sagt ein Sprecher der
Eidgenössischen Zollverwaltung zu 20 Minuten. Diese Substanzen können
gefährlich sein – gerade bei Medikamenten ist Vorsicht geboten.
• Fehlende Elektrozertifikate
Laut der Schweizer Zollverwaltung gibt es besonders bei
Elektronik viele unsichere Produkte, die ins Land kommen. Billigen Komponenten
wie etwa Ladeadapter oder Lichterketten werden teilweise nicht den gleichen
Prüfungen unterzogen wie Geräte, die im Schweizer Handel angeboten werden.
• Entgangene Mehrwertsteuer
Kessler rechnet damit, dass der Schweiz ab 2020 rund 100
Millionen Franken Mehrwertsteuer pro Jahr entgehen werden. Die Zoll- und
Steuerverwaltung prüft derzeit, wie man die Mehrwertsteuerpflicht international
durchsetzen kann. Derzeit müssen ausländische Onlinehändler keine
Mehrwertsteuer auf Sendungen mit einem Steuerwert von weniger als 5 Franken
zahlen. Das soll sich ab 2019 ändern.
• Benachteiligte Schweizer Händler
Wegen der internationalen Postverträge gelten für asiatische
Versandhändler in der Schweiz bessere Konditionen als für die hier ansässigen.
Die United Postal Union, die für die Tarife zuständig ist, ist sich allerdings
des Problems bewusst. Bis es behoben ist, dürfte es aber noch einige Jahre
dauern.
• Jobverlust
Heute werden die Kleinwarensendungen bei der Post von Hand
sortiert. Das Unternehmen rechnet allerdings damit, dass bis 2022 190'000
Kleinwarensendungen pro Tag in die Schweiz kommen werden, was mit dem aktuellen
System nicht zu bewältigen ist, wie eine Sprecherin zu 20 Minuten sagt. Darum
setze die Post künftig auf eine Sortieranlage. Dadurch dürften 30 bis 40
Stellen wegfallen. Entlassungen erwartet das Unternehmen aber nicht.
• Post zahlt drauf
Bis Ende 2017 war die Verarbeitung von Paketen aus China für
die Post ein Verlustgeschäft, wie eine Sprecherin der Post zu 20 Minuten sagt.
Dies, weil China als Entwicklungsland eingestuft war und die Post darum tiefe
Entschädigungen für Sendungen aus China erhielt. Seit 2018 sei die
Entschädigung aber höher und das Ergebnis positiv. Trotzdem sind China-Päckli
laut der Sprecherin teurer, weil es sich dabei oft um unförmige Sendungen
handle, was der Post bei der Verarbeitung Mehrkosten verursache.
Dienstag, 2. Oktober 2018
Amerikanische Steuerreform lässt US-Kapital in der Schweiz schwinden
Wie
die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) aktuell schreibt (https://www.nzz.ch/wirtschaft/schweiz-im-zweiten-quartal-mit-hoeherem-leistungsbilanzueberschuss-ld.1422570),
sorgt laut der Schweizer Nationalbank die amerikanische Steuerreform wohl auch
dafür, dass immer mehr Amerikaner ihr Kapital aus der Schweiz abziehen. Die
NZZ: „Der Abbau auf der Aktivseite betrug rund
50 Mrd. Fr. Dieser war massgeblich von den Transaktionen der sogenannten
übrigen Investitionen geprägt, die einen Kapitalexport von 36 Mrd. Fr.
ausweisen. Vor allem diesen Bilanzposten bringt die SNB mit amerikanisch
beherrschten Unternehmen in Verbindung, die ihre konzerninternen Kredite im
Zuge der US-Steuerreform gegenüber dem Ausland abbauten.“
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