1. In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz
landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in
den 26 Kantonen zu beachten.
2. Ausländer brauchen für
den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher
Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft
zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
3. In
vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in
Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.
4. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.
5.
Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch
Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber,
Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür
zuständig.
6. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen,
an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten
und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
7. Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter.
8. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.
9. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze.
10.
In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder
Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der
Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.
Quelle: https://www.bellevue.de/stories-und-ratgeber/ratgeber-tipps-und-tricks-zum-hauskauf-in-der-schweiz-328.html
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