Donnerstag, 25. Oktober 2018

Zehn wichtige Punkte zum Immobilienkauf in der Schweiz

1. In den Grundsätzen ist das Immobilienrecht der Schweiz landesweit einheitlich, jedoch sind diverse regionale Besonderheiten in den 26 Kantonen zu beachten.
2. Ausländer brauchen für den Kauf einer Immobilie eine Bewilligung nach der Lex Koller (früher Lex Friedrich). Dies gilt auch, wenn eine Gesellschaft zwischengeschaltet wird oder Treuhänder auftreten.
3. In vielen Kantonen dürfen Ausländer Immobilien als Zweitwohnsitze nur in Orten kaufen, die als Tourismusgemeinden definiert sind.
4. Je nach Ortschaft kommen Beschränkungen bezüglich der Kaufsummen und der Zahl der an Ausländer verkaufbaren Objekte hinzu.
5. Die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel durch Notare. In vielen Kantonen sind auch Gemeindeschreiber, Grundbuchverwalter oder öffentlich bestellte Rechtsanwälte dafür zuständig.
6. Die Beurkundung sollte an dem Ort erfolgen, an dem das Grundstück liegt. Kenntnisse der kantonalen Besonderheiten und Kontakte zu den Behörden öffnen viele Türen.
7. Die Einrichtung der Grundbuchämter ist in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Insgesamt gibt es ca. 340 Grundbuchämter.
8. Vor Abschluss eines Kaufvertrags sollte man sich stets einen aktuellen Ausdruck aus dem Grundstücksregister besorgen.
9. In den meisten Kantonen bestehen für die einzelnen Erwerbsvorgänge unterschiedliche Steuersätze.
10. In vielen Kantonen ist die Vererbung von Immobilien an Ehegatten oder Kinder steuerfrei. Wo dies nicht der Fall ist, richtet sich die Höhe der Erbschaftsteuer unter anderem nach der Lage des Grundstücks.
Quelle:  https://www.bellevue.de/stories-und-ratgeber/ratgeber-tipps-und-tricks-zum-hauskauf-in-der-schweiz-328.html

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