Dienstag, 5. Februar 2019

Höhere Belastungen für die Arbeitslosenversicherung in der Schweiz

Wie beispielsweise die Aargauer Zeitung berichtet (https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/das-rahmenabkommen-in-fuenf-punkten-konkret-erklaert-134032873) hat die EU die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger neu gestaltet. «Die Verordnung 883/2004 koordiniert die Sozialversicherungsleistungen für Arbeitnehmer, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit im Ausland arbeiten. Die EU revidiert die Verordnung derzeit. So soll neu für Grenzgänger die Arbeitslosenversicherung des Beschäftigungslandes aufkommen – und nicht mehr des Wohnsitzlandes. Der Bund rechnet mit Mehrkosten im höheren dreistelligen Millionenbereich.»

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