Die EU-Kommission hat eine neue schwarze Geldwäscherei-Liste vorgestellt. Die Schweiz figuriert wie erwartet nicht darauf, denn sie hat Ende letzten Jahres die Regelungen für Inhaberaktien angepasst.
«Wir
müssen der Infiltration von schmutzigem Geld in unser Finanzsystem ein
Ende setzen», sagte am Donnerstag Vize-Kommissionspräsident Valdis
Dombrovskis bei der Präsentation der neuen Geldwäscherei-Liste in
Brüssel. Diese muss noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament
gutgeheissen werden.
Auf der neuen Liste stehen zwölf
Länder und Gebiete: Bahamas, Barbados, Botswana, Ghana, Kambodscha,
Jamaika, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua Panama und Zimbabwe. Im
Vergleich zur aktuell gültigen Liste wurden sechs Länder gestrichen -
etwa Bosnien-Herzegowina, Sri Lanka und Tunesien.
Schon Anfang 2019 hatte die Brüsseler Behörde
eine neue, revidierte schwarze Liste mit 23 Staaten präsentiert, die
jedoch von den EU-Staaten abgelehnt wurde. Sie begründeten dies mit
«methodischen Mängeln». Zugleich wurde aber auch bekannt, dass damals
gelistete Staaten wie Saudi-Arabien Druck machten.Die
Schweiz stand bereits 2019 nicht auf der Geldwäscherei-Liste der EU,
was jedoch im Vorfeld nicht ganz so sicher war. Denn sie wurde wegen
ihren Inhaberaktien international kritisiert - nicht nur von der EU,
sondern auch vom Global Forum über Transparenz und Informationsaustausch
für Steuerzwecke.
Inhaberaktien waren ursprünglich anonym, was
Steuerhinterziehung und Geldwäscherei begünstigte. Diese Anonymität war
mittlerweile zwar fast aufgegeben - aber eben nur fast: Unter ganz
bestimmten Umständen konnten die Aktionäre trotz allem anonym bleiben.
Daher hatte 2016 die Schweiz im Bericht des «Global Forums» nur das
Prädikat 'weitgehend konform' erhalten. Quelle www.watson.ch
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