Eigenheimbesitzer können Unterhaltskosten und Schuldzinsen vom
steuerbaren Einkommen abziehen. Der Eigenmietwert hingegen muss
versteuert werden.
In der Regel beläuft sich der Eigenmietwert auf
60–70 % des Marktmietpreises. Das kann zu einer beachtlich höheren
Steuerbelastung führen – auch wenn kein entsprechendes Bareinkommen
existiert.
Renovationen und Unterhaltskosten
Versuchen Sie daher, den Eigenmietwert mit abzugsfähigen Aufwendungen wie Unterhaltskosten oder Renovationen zu senken. Grundsätzlich sind nur werterhaltende Reparaturen und Unterhaltsarbeiten abzugsfähig. Dabei können Sie zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Kosten wählen.
Planen Sie Renovationen möglichst gut. Wenn Sie
Unterhaltsarbeiten gestaffelt vornehmen, können Sie den steuerbaren
Liegenschaftsertrag über mehrere Jahre tiefer halten. In Zeiten ohne
Sanierungen haben Sie immerhin die Möglichkeit, den Pauschalabzug
geltend zu machen. Dieser beläuft sich bei maximal neun Jahre alten
Häusern auf 10 % des Eigenmietwerts. Bei älteren Liegenschaften können
Sie sogar bis zu 20 % des Eigenmietwerts abziehen. Wenn Renovationen
anfallen, können Sie die effektiven Kosten abziehen. Ist Ihre
Pensionierung bald in Sicht? Dann führen Sie – wenn irgend möglich –
noch alle nötigen Renovationen während Ihres Berufslebens durch. Denn
die Renovationsabzüge sind wirksamer bei einem höheren Einkommen und
einem dementsprechend höheren Grenzsteuersatz.
Wertvermehrende Investitionen dürfen Sie
grundsätzlich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Investitionen
mit einem Energiespareffekt hingegen bilden in fast allen Kantonen die
Ausnahme: Erkundigen Sie sich diesbezüglich beim Steueramt nach
abzugsfähigen ökologischen Sanierungsmassnahmen.
Schuldzinsen und Vorsorge
Käufer eines Eigenheims nehmen meist eine
Hypothek auf. Das hat Einfluss auf die Steuererklärung: Den Kredit
selbst können Sie vom Vermögen, die Schuldzinsen vom Einkommen abziehen.
Je kleiner die Hypothek durch Amortisationszahlungen wird, desto
geringer fällt folglich auch der Steuerabzug aus. Bei hohen Einkommen
kann es sich darum aus Steuerspargründen lohnen, die Hypothek nicht oder
nicht ganz zurückzuzahlen. Eine indirekte Amortisation kann sich in
einem solchen Fall anbieten. Bevor Sie sich entscheiden, lassen Sie
Ihren Hypothekarberater die Folgen der indirekten Amortisation genau
berechnen.
Eine weitere attraktive Möglichkeit, Steuern zu
sparen, ist die Säule 3a. Geld aus der dritten Säule ist steuerfrei und
kann für den Erwerb oder den Neubau eines Eigenheims genutzt werden.
Ebenfalls können Sie damit Rückzahlungen von Hypotheken vornehmen.
Sprich: Falls Sie Ihre Hypothek indirekt durch die Säule 3a
amortisieren, müssen Sie das Geld nicht versteuern. Quelle www.immoscout24.ch