Der Kauf einer Bestandsimmobilie ist meist mit Umbauten, Renovationen oder Modernisierungen verbunden. Dabei gilt, dass wertvermehrende Aufwendungen bei der Einkommenssteuer nicht abzugsfähig sind. Lediglich der werterhaltende Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar.
Für Abzüge ist der Steuerpflichtige
beweispflichtig. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen auf und machen Sie
Fotos vom Zustand der Immobilie vor der Renovation. Unser Tipp: Bei
grösseren Umbauten lohnt sich eventuell eine Verteilung der Arbeiten auf
mehrere Jahre.
Bei Hauskäufen galt für die ersten fünf Jahre die
so genannte «Dumont-Praxis». Normalerweise abzugsfähige, werterhaltende
Renovationen gelten nach dieser Gerichtspraxis in den ersten fünf Jahren
nach Kauf grundsätzlich als wertvermehrend und sind somit bei der
direkten Bundessteuer nicht abzugsfähig.
Inzwischen wurde die «Dumont-Praxis» vom
Bundesgericht gelockert, andererseits für alle kantonalen
Einkommenssteuern vorgeschrieben. Im Bundesparlament sind die
entsprechenden Gesetzesänderungen zur Abschaffung dieser Einschränkung
unterwegs, sie sind allerdings noch nicht beschlossen. Es lohnt sich
also, aufzupassen und nicht dringende Renovationen etwas aufzuschieben. Quelle www.immoscout24.ch
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