Dienstag, 1. September 2020

Einspruch gegen Bauvorhaben


Wird in Ihrer Nachbarschaft gebaut? Nur wenn das Bauvorhaben Ihr eigenes Grundstück sehr stark beeinträchtigt, haben Sie Anrecht auf Einspruch. Um sich gegen bauliche Nachteile zu wehren, brauchen Sie gute Gründe.
Ihr Nachbar hat vor zu bauen. Der neue Anbau würde allerdings Ihre Sonnenecke im Garten zum Schattenloch machen. Wie müssen Sie bei einem Einspruch gegen das Bauvorhaben vorgehen?
Eine Baubewilligung anfechten
Wissen Sie konkret von einem Bauvorhaben in Ihrer Umgebung, müssen Sie innert 20 Tagen bei der Baubehörde schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheides verlangen. Verpassen Sie die Frist, ist auch ein späterer Einspruch nicht möglich.

Zu diesem Zeitpunkt können Sie auch entscheiden, ob Sie gegen das Bauvorhaben schon Einwände vorbringen wollen. Ob man zu einem Einspruch wirklich legitimiert ist oder nicht, spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle.

Die zuständige Baubehörde prüft schliesslich alle rechtlich massgebenden Sachverhalte. Sei dies die Immissionen des Bauvorhabens, der Schattenwurf oder der Lichtenzug usw. 
Wichtig: Bevor Sie gegen ein Bauvorhaben in der Nachbarschaft vorgehen, sollten Sie sich gründlich über allfällige Kosten informieren. Einspruchs-, Verfahrens- und Anwaltkosten können ganz schön ins Geld gehen. Zudem: Eine Beschwerde dauert relativ lange.
Wann ist mein Einspruch berechtigt?
Berechtigt zur Beschwerde ist man einerseits, wenn eine «hinreichend enge räumliche Beziehung» zum Baugrundstück besteht. Heisst im Klartext: Das geplante Objekt darf nicht zu weit weg sein.

Andererseits müssen Sie nachweisen, inwiefern Sie eine Baubewilligung unmittelbar und intensiver als irgendwelche Dritte betrifft. Auch wenn Sie zur Beschwerde berechtigt sind, kann es sein, dass Sie keine Befugnis zur Beschwerde haben. In diesem Fall verfügen Sie über kein aktuelles Rechtschutzinteresse: Darunter versteht man den praktischen Nutzen, den Ihnen die erfolgreiche Einsprache oder Beschwerde eintragen würde.
Der Einzelfall ist entscheidend
Doch am Schluss ist immer der Einzelfall entscheidend. So reicht in der Praxis die allgemeine Behauptung nicht aus, das Bauvorhaben passe nicht in die Umgebung. Vielmehr müssen Sie konkret darlegen, warum das Vorhaben die unmittelbare Nachbarschaft stört.
So erfahren Sie, wo gebaut wird
Wenn Sie wissen wollen, ob in der Nachbarschaft bald gebaut wird, erkundigen Sie sich am besten bei der lokalen Baubehörde über die Bauzonen und allfällige Quartierpläne. Von geplanten Vorhaben erfahren Sie insbesondere durch das Ausstecken (Visierung) der Projekte. Dadurch erhält man eine Idee über das Volumen des Bauvorhabens. Grössere Bauvorhaben müssen zudem öffentlich im Amtsblatt ausgeschrieben werden.
Wer regelt das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 679 und 684 ff. geregelt. Diese Vorschriften grenzen die Freiheiten der Nachbarn gegeneinander ab und ermöglichen so ein geordnetes Zusammenleben.
Im Bereich des Bauens hat das ZGB jedoch kaum mehr Bedeutung. Heute regeln dies kantonale und kommunale Baurechtsordnungen. Darin sind auch die Vorschriften über Grenz- und Gebäudeabstände oder über das Erstellen von Mauern oder Zäunen enthalten.

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