Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Dienstag, 29. September 2020
Restriktivere Vergaberegeln stoppen Preiswachstum bei Mehrfamilienhäusern
Bei den Mehrfamilienhäusern (MFH) war das Preiswachstum im 2. Quartal
nach Angaben von IAZI mit minus 0,4% leicht rückläufig (Vorquartal:
0,8%). Dennoch stiegen die Preise auf Jahresbasis immer noch mit 2,1%,
nach 4,4% im Vorjahr. «Dieser leichte Rückgang des Preiswachstums
bedeutet nach meiner Auffassung, dass die restriktiveren Vergaberegeln
für Hypotheken zur Finanzierung von Renditeliegenschaften nun zu der
erwarteten Dämpfung des Preiswachstums geführt haben», kommentiert
Donato Scognamiglio die Entwicklung. Es gebe hier noch keinen
Corona-Effekt. Die Entscheidungsfindungsprozesse in der
Immobilienwirtschaft seien eher «träge» oder zumindest verhältnismässig
langsam. Wohnrenditeliegenschaften würden immer noch ein beliebtes
Anlagevehikel bleiben, was die Nachfrage weiterhin stütze, so der Chef
des Beratungsunternehmens weiter. Aufgrund dieser leicht rückläufigen Tendenz hat das IAZI eine
Gesamtrendite von nur noch 0,4% für das 2. Quartal errechnet. Auf
Jahresbasis lag diese Rendite, die sich aus der Netto-Cashflow-Rendite
und der Wertsteigerung zusammensetzt, immer noch bei 5,3% (Vorjahr:
7,7%). Quelle www.schweizeraktien.net
Donnerstag, 24. September 2020
Welche Unterlagen zum Finanzierungsgespräch
Zum Beratungsgespräch sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Persönliche Unterlagen
Pass oder Identitätskarte Aufenthaltsbewilligung (A, B oder C) - selbst
Betreibungsauskunft (nicht älter als sechs Monate) - Betreibungsamt/Notar/Verkäufer
Einkommensnachweis: Lohnausweis (nicht älter als zwei Jahre) und/oder Kopie der aktuellen Steuererklärung inkl. Einlageblätter -Arbeitgeber und selbst
Nachweis über die eigenen Mittel: Pensionskassenausweis mit Freizügigkeitsguthaben - Pensionskassenreglement Kontoauszüge Depotauszüge Pensionskasse Banken Vorsorgestiftung
Versicherungspolicen: Lebensversicherung, Risikoversicherung, Rente bei Erwerbsunfähigkeit - Versicherung
Kantonale Bewilligung zum Grundstückerwerb bei Personen im Ausland - Kanton
Evtl. Vollmacht zur Einholung von Auskünften - selbst/Notar
Evtl. Zusammenstellung der Ausgaben für feste Verpflichtungen (z.B. Leasing, Alimente…) - selbst
Für Selbständigerwerbende: Bilanz und/oder Erfolgsrechnung inkl. Revisionsstellenbericht (nicht älter als drei Jahre) - Treuhänder
Für Selbständigerwerbende: Nachweis Vorsorgesituation - Versicherung/Bank
Quelle: www.immoscout24.ch
Dienstag, 22. September 2020
Vor dem Kauf eines Grundstückes unbedingt einen Architekten zu Rate ziehen
Wer sich in der Schweiz auf die Suche nach einem geeigneten Grundstück macht, merkt bald: So einfach ist das nicht. Grundstücke an schönen Lagen sind rar und der Weg durch den administrativen Dschungel lang.
Vor dem Kauf eines Grundstückes unbedingt einen Architekten zu Rate ziehen.
Mit Hilfe des Architekten überprüfen, ob der Preis für das Bauland angemessen ist. Im Idealfall informieren Sie sich über die Grundstückspreise in derselben Gegend und vergleichen.
Beachten Sie unbedingt die Bauauflagen wie bebaubare Fläche, zulässige Geschosszahl, Abstände zu den Nachbarn, Dachform etc., um nicht nachträglich zu erfahren, dass Sie Ihr Vorhaben gar nicht realisieren können.
Die Bodenbeschaffenheit sollte vor Baubeginn überprüft werden. Oft kommen Altlasten zum Vorschein oder der Grundwasserspiegel ist zu hoch, was zu massiven Problemen beim Bau und anschliessenden Leben im Haus führen kann.
Ebenfalls unbedingt die Anschlussmöglichkeiten an öffentliche Werkleitungen wie Strom, Wasser, Gas und Entwässerung abklären. Sind diese nämlich noch nicht vorhanden wird es extrem teuer.
Jedem Grundstück sein Grundbuchblatt
Für jedes Grundstück im juristischen Sinne besteht ein separates Grundbuchblatt. Das Grundbuch ist öffentlich zugänglich. Dort sind alle Rechte und Lasten an Grundstücken mit genauer Lage, Grösse, Nutzung des Grundstücks, Eigentümer und Belastungen wie Hypotheken, Wegrechte etc. eingetragen.
Für die Abklärung der Überbauungsmöglichkeit eines Grundstückes sind die Katasterunterlagen unerlässlich. Für die Bestimmung von Grenz- und Gebäudeabständen muss immer die aktuellste Katasterkopie verwendet werden.
Quelle: www.immoscout24.ch
Donnerstag, 17. September 2020
Geerbte Immobilie verkaufen?
Unterschiedliche Argumente
- Persönliche Bedürfnisse
Einerseits spielen die persönlichen Bedürfnisse und Pläne eine entscheidende Rolle. Wenn Sie beispielsweise das Haus oder die Wohnung künftig einmal selber bewohnen möchten, so sollten Sie versuchen daran festzuhalten – und sich für die Vermietung entscheiden. - Finanzielle Bedürfnisse
Andererseits ist die finanzielle Situation, in der Sie sich befinden, relevant. Sollten Sie Schulden haben, kann der Verkauf notwendig sein. Zudem könnten je nach Verwandtschaftsgrad beträchtliche Erbschaftssteuern auf Sie zukommen, die zu einem Verkauf zwingen.
Auch für eine Erbengemeinschaft, bei der keine Partei die anderen ausbezahlen kann, kann der Verkauf zweckmässig sein.
Was kommt bei einer Erbschaft auf mich zu?
Dienstag, 15. September 2020
Wohnungs- vs. Hauskauf
Donnerstag, 10. September 2020
Hausverkauf mit Makler – ja oder nein?
Die meisten Immobilien werden in der Schweiz über einen Makler verkauft. Die Frage, ob Sie den Verkauf Ihres Hauses selber managen oder einem Makler übertragen möchten, liegt aber ganz bei Ihnen. Es gibt mehrere Dinge, die Sie bei der Entscheidung in Betracht ziehen sollten.
Was ein Makler für Sie tun kann
- dank grosser Erfahrung und Verhandlungsgeschick einen guten Verkaufspreis erzielen
- eine professionelle Verkaufsdokumentation erstellen
- das Verkaufsobjekt effizient vermarkten (zum Beispiel mithilfe einer eigenen Datenbank)
- Sie als Verkäufer im gesamten Prozess beraten, auch in rechtlichen Fragen
- die Besichtigungen durchführen
- Ihnen viel Zeit und Aufwände sparen
- kritischen Fragen und Forderungen der Kaufinteressenten kompetent begegnen
Dienstag, 8. September 2020
Kann ich Stockwerkeigentum einfach verkaufen?
Donnerstag, 3. September 2020
Hausbau: Wie findet man den passenden Architekten
Dienstag, 1. September 2020
Einspruch gegen Bauvorhaben
Zu diesem Zeitpunkt können Sie auch entscheiden, ob Sie gegen das Bauvorhaben schon Einwände vorbringen wollen. Ob man zu einem Einspruch wirklich legitimiert ist oder nicht, spielt zu diesem Zeitpunkt noch keine Rolle.
Die zuständige Baubehörde prüft schliesslich alle rechtlich massgebenden Sachverhalte. Sei dies die Immissionen des Bauvorhabens, der Schattenwurf oder der Lichtenzug usw.
Andererseits müssen Sie nachweisen, inwiefern Sie eine Baubewilligung unmittelbar und intensiver als irgendwelche Dritte betrifft. Auch wenn Sie zur Beschwerde berechtigt sind, kann es sein, dass Sie keine Befugnis zur Beschwerde haben. In diesem Fall verfügen Sie über kein aktuelles Rechtschutzinteresse: Darunter versteht man den praktischen Nutzen, den Ihnen die erfolgreiche Einsprache oder Beschwerde eintragen würde.