Dienstag, 27. Oktober 2020

In zwei Schritten zum Immobilienkauf

Der Hausverkauf wird in zwei Schritten notariell beglaubigt. Der erste ist die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags, und der zweite ist der Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Die beiden Schritte können, müssen aber nicht am gleichen Tag erfolgen. Meist überweist der Käufer am Tag der Unterzeichnung beim Notar eine Anzahlung von einem Fünftel des Kaufpreises. Der Kaufvertrag sollte die Vorweisung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank vorsehen, das vor dem Eintrag ins Grundbuch vorliegen muss. Anschliessend folgen die Schlüsselübergabe und ein allfälliger Übergabetermin vor Ort, mit der Übergabe aller Unterlagen. Dann müssen Sie nur noch an die Deklaration für die definitive Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern denken, die Sie innerhalb von 30 Tagen einreichen müssen. Quelle: www.immoscout24.ch

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