Der Hausverkauf wird in zwei Schritten notariell
beglaubigt. Der erste ist die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags,
und der zweite ist der Eintrag des Eigentümerwechsels im Grundbuch. Die
beiden Schritte können, müssen aber nicht am gleichen Tag erfolgen.
Meist überweist der Käufer am Tag der
Unterzeichnung beim Notar eine Anzahlung von einem Fünftel des
Kaufpreises. Der Kaufvertrag sollte die Vorweisung eines
unwiderruflichen Zahlungsversprechen der Bank vorsehen, das vor dem
Eintrag ins Grundbuch vorliegen muss. Anschliessend folgen die
Schlüsselübergabe und ein allfälliger Übergabetermin vor Ort, mit der
Übergabe aller Unterlagen. Dann müssen Sie nur noch an die Deklaration
für die definitive Veranlagung der Grundstückgewinnsteuern denken, die
Sie innerhalb von 30 Tagen einreichen müssen. Quelle: www.immoscout24.ch
Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Dienstag, 27. Oktober 2020
In zwei Schritten zum Immobilienkauf
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