Dienstag, 20. Oktober 2020

Hausverkauf: Grundstückgewinnsteuer

Ein Hausverkauf ist nicht unkompliziert. Da wollen Absprachen getroffen, Formalitäten erledigt und Kosten budgetiert werden. Als Verkäufer kommen Sie zum Beispiel nicht darum herum, sich mit der Grundstückgewinnsteuer zu befassen. Der Betrag, den Sie dafür einrechnen müssen, unterscheidet sich je nach Kanton, in dem Ihre Liegenschaft steht.

Die Grundstückgewinnsteuer basiert auf dem Grundstückgewinn. Er bezeichnet die Differenz zwischen dem damaligen Kaufpreis und dem jetzigen Verkaufspreis. Alle Beträge, die Sie in das Haus investiert und die zu dessen Wertsteigerung beigetragen haben – für ein neues Dach zum Beispiel – werden dabei zum Kaufpreis dazu gerechnet. 

Fast in allen Kantonen gilt, dass die Grundstückgewinnsteuer umso tiefer ausfällt, je länger Sie im verkauften Haus gewohnt haben. Und wenn Sie innert einer bestimmten Frist – wiederum gemäss kantonaler Regelung, meist ein bis fünf Jahre – ein anderes Haus kaufen, können Sie die Grundstückgewinnsteuer aufschieben, bis Sie auch das nächste Haus verkaufen.

Quelle  www.immoscout24.ch

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