Dienstag, 9. Februar 2021

Lex Koller: Vorübergehende Ausweitung auf Gewerbeimmobilien?

Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) hat eine parlamentarische Iniative beschlossen, um die «Lex Koller» befristet anzupassen und auf gewerblich genutzte Immobilien auszudehnen. Ziel sei, zu verhindern, dass die Grundstückpreise wegen der Corona-Krise unter Druck geraten, heisst es.

Um zu verhindern, dass in Not geratene Unternehmen ihre Betriebsliegenschaften günstig an ausländische Privatpersonen oder Unternehmen verkaufen müssen, will die zuständige Nationalratskommission die «Lex Koller» in der Covid-19-Pandemie befristet anpassen und auf gewerblich genutzte Immobilien ausdehnen. Die Kommission hat mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen. Die Initiative geht nun zur Prüfung an die Rechtskommission des Ständerats. Abzuwarten bleibt, wie sich die Rechtskommission des Ständerats und – im Falle einer Annahme der Initiative – das Schweizer Parlament in dieser Angelegenheit positionieren werden.

Werde die Initiative angenommen und die Gesetzesänderung für dringlich erklärt, könne diese innerhalb weniger Monate vom Schweizer Parlament verabschiedet und in Kraft gesetzt werden, kommentieren Rechtsanwälte der Kanzlei Lenz & Staehelin auf dem Newsportal Mondaq.com.

Sie verweisen darauf, dass in der Schweiz seit Juni 2020 eine Sondersituation nach Artikel 6 des Epidemie-Gesetzes gilt: Die von der Komitee-Initiative geforderte Änderung der Lex Koller würde daher den direkten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch Personen im Ausland für mehrere Jahre verbieten; auch bei M&A-Transaktionen, die zu einem indirekten Erwerb von Geschäftsliegenschaften durch den Kauf von entsprechenden Gesellschaftsanteilen führen, wäre die Anwendbarkeit der Lex Koller in jedem Fall genau zu prüfen, insbesondere dann, wenn bewilligungspflichtige Liegenschaften (d.h. neu auch Geschäftsliegenschaften) mehr als ein Drittel der Aktiven der Zielgesellschaft ausmachen.

Gemäss Traktandenliste der Rechtskommission des Ständerats soll das Thema «Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller vorübergehend auf Betriebsstätte-Grundstücke ausdehnen» an der Sitzung am Montag, 22. Februer 2021, behandelt werden.

In der Immobilienbranche stösst die Initiative auf wenig Verständnis. «Mit einer Verschärfung der Lex Koller schadet man Schweizer Unternehmen. Hat ein Betrieb aufgrund von Corona einen Liquiditätsengpass, so sollte ihm an erster Stelle mit Darlehen geholfen werden. Ist dies nicht möglich, so darf man nicht auch noch den Kreis potentieller Kaufinteressenten dadurch verkleinern, dass man ausländische Käufer ausschliesst», sagt Beate Lichner, MRICS, Geschäftsführerin der Lichner Projects GmbH. «Könnte es sein, dass ‹Corona› hier ein Vorwand ist, um die Verschärfung der Lex Koller wieder generell zum Thema zu machen? Honi soit qui mal y pense!» 

Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch










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