Die Mietpreise variieren regional stark, werden aber ähnlich wie
hierzulande von den Hauptfaktoren Lage, Ausstattung und Größe der
Immobilie beeinflusst. Die Mietpreisentwicklung orientiert sich in der
Schweiz in den meisten Fällen am sogenannten Hypothekarzinssatz. Dieser
ist seit 2008 für das gesamte Bundesgebiet einheitlich und wird vom
Bundesamt für Wohnungswesen vierteljährlich veröffentlicht. Steigt er,
steigen auch die mieten. Sinkt er, so fallen theoretisch auch die
Mietpreise. Meist muss der Mieter dies aber extra einfordern. Deshalb
sollte der jeweils geltende Hypothekarszinssatz auch im Mietvertrag
genannt sein. Für gewöhnlich fallen eine Kaltmiete (der
Mietzins) sowie zusätzliche Nebenkosten an. Wird allerdings kein Posten
„Nebenkosten“ im Mietvertrag genannt, kann der Vermieter diese auch
nicht vom Mieter verlangen. Dann gilt der vereinbarte Mietzinsbetrag als
Warmmiete, mit der alle Nebenkosten bereits abgegolten werden. Wurde
ein sogenannter Akontobetrag im Mietvertrag vereinbart, so ist dies eine
monatliche Vorauszahlung, die mit der Nebenkostenabrechnung
gegengerechnet wird. Quelle: ImmoWelt
Neue Züricher Zeitung (Juli 2014): "Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
"Am Schweizer Betongold führt kein Weg vorbei"
Donnerstag, 25. Februar 2021
Mietpreise in der Schweiz
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