Dienstag, 23. Februar 2021

Mietzinserlass wegen Corona-Pandemie

  • Unternehmen, die wegen der Corona-Pandemie ihren Betrieb haben schliessen müssen, erhalten einen Mietzinserlass von 60 %.

Der Mietzins-Teilerlass umfasst:

  • Zeitraum
    • Dauer der behördlichen Schliessung
  • Betroffene Mietverhältnisse
    • Mieten von bis zu CHF 20’000 im Monat
  • Tragung
    • Mieter schulden nur noch 40 % der Miete
    • Die restlichen 60 % der Miete soll der Vermieter „tragen“.

Damit hat das „Hin und Her“ um den Mietzinserlass für die vom Coronavirus besonders stark betroffenen Unternehmen ein Ende gefunden.

Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, den hiefür nötigen Gesetzesentwurf zu erarbeiten.

Quelle:  www.law-news.ch

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