Mit
einer knappen Mehrheit hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
(RK-S) eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die eine vorübergehende
Ausweitung der Lex Koller auf gewerblich genutzte Immobilien vorsah.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates
(RK-S) sieht keine Anzeichen dafür, dass kapitalkräftige ausländische
Unternehmungen von der gegenwärtigen Krise profitieren und sich durch den Kauf
von schweizerischen Unternehmen günstig deren Betriebsliegenschaften sichern
könnten.
Mit 7 zu 6 Stimmen hat die RK-S auf ihrer jüngsten
Sitzung eine parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission, der
Rechtskommission des Nationalrats (RK-N), knapp abgelehnt.
Die
RK-N hatte an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2021 mit 22 zu 0 Stimmen bei 2
Enthaltungen für eine Initiative gestimmt, mit der eine Verschärfung der Lex
Koller beabsichtigt war: Die Bewilligungspflicht des Bundesgesetzes über
den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) sollte
vorübergehend auch auf Betriebsstätten-Grundstücke ausgedehnt werden.
Die RK-N war der Ansicht, dass die wirtschaftlichen
Folgen der Covid-19-Pandemie dazu führen könnten, dass Grundstücke von
Unternehmen, welche durch die Krise in Not geraten sind, einfach und günstig
von kapitalkräftigen ausländischen Unternehmen erworben werden könnten.
Die RK-S teilt diese Befürchtung nicht. Sie
verweist darauf, dass gerade die Berggebiete mit ihren touristischen
Infrastrukturen auf ausländische Kapitalgeber angewiesen sind. Befürchtet wird,
dass eine gesetzgeberische Aktivität zur Verschärfung der Lex Koller zu einer grossen
Unsicherheit führt, zumal die angestrebte Änderung auch rückwirkende
Rechtsfolgen hätte. Die RK-S sieht für die Ausdehnung der Bewilligungspflicht
auf Betriebsstätten-Grundstücke keinen Handlungsbedarf. Quelle: https://www.immobilienbusiness.ch