Donnerstag, 15. Oktober 2015

Schweizer Betongold Immobilien: Entsandte aus der Schweiz ohne Pflicht zu Sozialabgaben in China

Die Schweiz und China haben ein Abkommen geplant, wonach nach China versandte Schweizer dort künftig nicht mehr in die in die chinesische Renten-, Unfall-, Kranken-, Mutterschafts- sowie Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Wann dieser Schritt konkret umgesetzt werden wird, ist noch nicht bekannt, da sich zunächst das Parlament in der Schweiz damit beschäftigen will. Bislang müssen entsandte Arbeitnehmer in beiden Ländern die jeweiligen Abgaben durch ihre Arbeitgeber leisten. Dies benachteiligt die finanzielle Situation der betroffenen Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Immerhin 600 Schweizer Unternehmen bzw. 200.000 Angestellte sind hiervon betroffen. Die große Mehrheit hiervon stammt ursprünglich aus China.  

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